Die Bundeswehr ist eine Verteidigungsarmee. Heißt im Umkehrschluss: sie darf nicht für militärische Angriffe gegen andere Staaten eingesetzt werden. Für andere Zwecke aber werden die Streitkräfte durchaus eingesetzt, auch im Innern. Zum Beispiel bei Naturkatastrophen oder beim Inneren Notstand.
Streitkräfte im Einsatz
Und sie werden im Ausland eingesetzt – ein Einsatz, der immer wieder hoch umstritten ist. Ob sich Deutschland an militärischen (Hilfs-)Aktionen beteiligen soll, ist ein Politikum. Und auch juristisch ist die Sache nicht ganz eindeutig.
Wie also darf die Bundeswehr eingesetzt werden? Und wie wird darüber entschieden, wie viele Mittel sie bekommt? Antworten darauf findet man in den Artikeln 87a und b des Grundgesetzes. Insbesondere 87a ist ein wichtiger Bestandteil der sogenannten „Wehrverfassung“. Die zieht sich durch das komplette Grundgesetz, Artikel 12a zum Beispiel gehört ebenfalls dazu.
Zivile Verwaltung
Auch interessant: die Verwaltung der Streitkräfte findet im Zivilen statt. So soll eine zu große Fülle an Macht verhindert werden. Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz sprechen darüber. Joachim Wieland ist als staatsrechtliche Unterstützung mit dabei.
Ihr habt Fragen oder Feedback? Dann schreibt uns gerne an grundgesetz[at]detektor.fm
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.