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Oberbefehlshaberin Kramp-Karrenbauer hat die Kommandogewalt in Friedenszeiten. Foto: Tobias Schwarz | AFP
Bild: Tobias Schwarz | AFP

Grundgesetz-Podcast | Verteidigungsfall II

Die Krisensituation

Während des Verteidigungsfalls gelten besondere Regeln für die Polizeien und den Bundestag, genauso wie für die Regierung und das Bundesverfassungsgericht. Wir schauen uns die Regeln an.

Garantien für das Bundesverfassungsgericht

Im Verteidigungsfall gelten andere Regeln, im Notfall auch für das Bundesverfassungsgericht. Die Richterinnen und Richter legen Wert auf ihre Unabhängigkeit, deswegen haben sie die Ausnahmen selbst mit erarbeitet. Es soll verhindert werden, dass eine Krise ausgenutzt wird, um das höchste Gericht abzuschaffen.

Wer lebt eigentlich noch, wer ist im Land, wer ist noch kommunikationsfähig?

Hajo Schumacher

Eine ganz andere Herausforderung sind Wahlen während eines solchen Ausnahmezustands. Diese sollen, wenn möglich, vermieden werden. Das liegt insbesondere am Organisationsaufwand, den solche Wahlen mit sich bringen. Hinzu kommt, dass die Politik in einer solchen Situation in der Regel wichtigeres zu tun hat, als Wahlkampf zu führen.

Verteidigungsfall: Verlängerung der Legislatur

Deswegen können die Legislaturen von Bundestag, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht verlängert werden. Gleiches gilt natürlich ebenso für den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Wenn die Kanzlerin allerdings nicht mehr in der Lage ist, die Regierung zu führen – weil sie z. B. entführt wurde oder anderweitig ausfällt – ist eine Neuwahl möglich.

Hier wird im Grunde ein Krieg, der Verteidigungskrieg – deswegen ja auch Verteidigungsfall – vom Anfang bis zum letzten Moment durchgespielt. – Hajo Schumacher

Warum es solche Regeln gibt und wie sie im Detail ausgestaltet sind, besprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der freie Berliner Journalist Hajo Schumacher.


Ihr habt Fragen oder Feedback? Dann schreibt uns gerne an grundgesetz[at]detektor.fm

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