Verteidigungsfall: drohende Gefahr
Der kriegerische Angriff ist Deutschland nach Artikel 26 des Grundgesetzes untersagt. Wird Deutschland angegriffen, darf sich der Staat allerdings wehren. Damit das möglich ist, muss jedoch zunächst der Verteidigungsfall ausgerufen werden.
Hierfür gibt es nur ein ziemlich kleines Zeitfenster. Die Bedrohung muss unmittelbar bevorstehen, es muss ein bewaffneter Angriff zu erwarten sein. Zum Beispiel, wenn Deutschland der Krieg erklärt wird oder ein anderes Land mobil macht.
Geheimtipp: Sofort Badewanne oder andere Gefäße volllaufen lassen. Denn: Ohne Bier ist schon schlecht, aber ohne Wasser ist noch viel schlimmer. – Hajo Schumacher über wichtige Maßnahmen im Kriegsfall
Kommandogewalt wechselt
Tritt der Verteidigungsfall ein, wechselt automatisch die Kommandogewalt auf die Bundeskanzlerin. Sie ist dann die Oberste Befehlshaberin der Bundeswehr. In Friedenszeiten ist das die Verteidigungsministerin. Dieser Wechsel wird auch als „Lex Churchill“ bezeichnet.
Was der frühere britische Premierminister damit zu tun hat, besprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der freie Journalist Hajo Schumacher in der 82. Folge vom Grundgesetz-Podcast „In guter Verfassung“.
Ihr habt Fragen oder Feedback? Dann schreibt uns gerne an grundgesetz[at]detektor.fm
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.