Repräsentation nach außen
Das Grundgesetz weist allen Verfassungsorganen eine Rolle zu. Welche Aufgaben der Bundespräsident zu erfüllen hat, ist also klar definiert. Das Staatsoberhaupt taucht immer wieder in der Verfassung auf – in manchen Artikeln explizit, in anderen rutscht er quasi hinein. Artikel 59 bis 61 aber geben gezielt über das Wirken des Bundespräsidenten Auskunft.
So ernennt der Bundespräsident zum Beispiel alle Ministerinnen und Minister, alle Beamten und Richterinnen. Er darf auch Begnadigungen aussprechen und schließt außerdem Verträge mit anderen Staaten ab. Gerade der letzte Punkt sorgt gerne für Verwirrung, wird dieses Recht in der Regel der Bundesregierung, genauer der Kanzlerin oder noch dem Außenminister angedacht. Wie also funktioniert die Aufteilung zwischen Regierung und Präsident?
Verstoß gegen das Grundgesetz
Das Instrument der Präsidentenanklage, das sind eher einzelne Buchstaben als Verfassungsrealität. – Philipp Amthor
Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz schauen sich die Sache einmal genauer an. Um Fragen zu beantworten, ist in dieser Folge der Jurist und Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor mit dabei.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.