2019 wurden 723 868 Menschen von deutschen Strafgerichten verurteilt. Viele von ihnen, die meisten sogar, mussten Geldstrafen zahlen, Sozialstunden leisten oder sind anderweitig auf Bewährung frei gekommen. Nur etwa zwischen 13 und 15 Prozent der Verurteilungen münden in einer Haftstrafe.
Rache ist nicht der Zweck von Strafe
Aber warum bestraft der Staat im Namen des Volkes überhaupt seine Bürgerinnen und Bürger? Eine Frage, die schon genauso lange diskutiert wird, wie es Strafen gibt. Für das Bundesverfassungsgericht haben Strafen gleich mehrere Zwecke. 1977 hat man sich hierauf geeinigt: Schuldausgleich, Prävention, Resozialisierung des Täters, Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht. Wichtig hierbei ist, dass Vergeltung ist nicht mit Rache verwechselt werden darf.
Die Strafe muss immer auch der individuellen Schuld des Täters oder der Täterin entsprechen. Ohne Schuld darf also auch nicht bestraft werden (weitere Infos dazu findet ihr in der Folge „Schuld und Strafe„) und auch nicht willkürlich eine höhere Strafe angesetzt werden. Dass hohe Strafen nicht zwangsläufig auch abschreckend wirken, zeigt zum Beispiel auch ein Blick in die USA: Dort sitzen 639 von 100 000 US-Amerikanern im Gefängnis, in Deutschland sind es 69 auf 100 000 (beides Stand 2020).
detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz spricht mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer über den Zweck von Strafen. Außerdem reißen die beiden historische Entwicklungen an und diskutieren über die Frage, wie das Strafsystem überarbeitet werden könnte.
Im Interview nennt Achim Doerfer den Fall „Bachmann“, gemeint ist aber der Fall „Bachmeier“.