Von offener und weniger offen zur Schau gestellten Diskriminierung
Ein Vermieter veröffentlicht eine Wohnungsanzeige, die sich ausschließlich an Menschen auf Wohnungssuche richtet, die vermeintlich Deutsche sind. Dafür muss er sich nun vor Gericht verantworten. Denn ein aus Burkina Faso stammender Mann verklagt den Vermieter vor dem Augsburger Amtsgericht aufgrund seines offen zur Schau getragenen Rassismus.
So deutlich wie in Augsburg zeigt sie sich selten
Trotzdem ist Diskriminierung bei der Wohnungssuche für Menschen, die Merkmale eines Migrationshintergrundes tragen, in Deutschland eine alltägliche Begleiterscheinung. Zum Beispiel zeigen verschiedene Studie, dass People of Color und Menschen mit ausländisch anmutendem Namen merkliche Nachteile gegenüber Bewerbern mit deutschem Namen haben, wenn sie versuchen an eine Wohnung zu kommen. Betroffene beklagen bei Besichtigungen mit rassistischen Ressentiments konfrontiert zu werden oder im Gegensatz zu Freunden mit deutschem Namen erst gar nicht zu diesen eingeladen zu werden.
Eine Sanktionierung ist oft schwierig
Obwohl diese Art von Diskriminierung illegal ist, ist es für die Betroffenen in vielen Fällen nicht einfach, rechtlich gegen einen solchen Rassismus vorzugehen. Denn oft ist dieser versteckter und selten öffentlich dokumentiert.
Wir können in die Köpfe der Leute nicht reinschauen und niemand erleidet eine Strafe für seine Gedanken. Was wir machen können, ist nach außen sichtbar werdende Gedanken zu sanktionieren. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Wo rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt beginnt und wie Betroffene gegen diese vorgehen können, bespricht detektor.fm-Moderator Christian Eichler mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer.
Redaktion: Moritz Fehrle
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Samstag, 16. November 2019, Leipzig (Täubchenthal)