Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes verspricht, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Allerdings haben manche bei Fällen wie Uli Hoeneß das Gefühl, manche sind doch gleicher. Der ehemalige Präsident des FC Bayern hat Steuern in Höhe von 28,4 Millionen Euro hinterzogen und im Juni 2014 seine für dreieinhalb jährige Haftstrafe angetreten.
Extrawürste für Uli Hoeneß
Doch die erste Extrawurst hat nicht lange auf sich warten lassen, denn schon nach drei Monaten bekam Hoeneß seinen ersten Ausgang. Das sorgte zwar für Empörung, ist für Ersttäter aber nicht ungewöhnlich. Vor einem Jahr, im Januar 2015, also nach gerade mal sieben Monaten, folgte dann die Verlegung in den offenen Vollzug. Von dort aus konnte der Steuersünder tagsüber seiner Arbeit bei der Jugendabteilung des FC Bayern nachgehen und die Wochenenden sogar bei seiner Familie verbringen. Am 29. Februar soll Uli Hoeneß nun nach 21 Monaten vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
Die Halbstrafregelung
Wie ungewöhnlich ist das?
Es ist heutzutage gar nicht mehr so normal, dass Leute ihre gesamte Haftstrafe absitzen müssen. Es kommt oft vor, wenn sich Leute eben gut führen und eine vernünftige Sozialprognose haben, dass sie nach zwei Dritteln der Zeit entlassen werden. – Dr. Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Grundlage der verkürzten Freiheitsstrafe ist die sogenannte Zwei-Drittel-Strafregelung, die oft bei guter Führung in Kraft tritt. Ungewöhnlicher ist laut Rechtsanwalt Achim Doerfer hingegen, dass der Sträfling schon nach der halben Haftzeit auf freien Fuß kommt. Man müsse allerdings auch beachten, dass die Reststrafe nicht einfach verfällt, sondern lediglich in Form einer Bewährung ausgetragen wird.
Ausgleichen vs. Resozialisierung
Ein wichtiger Grund für Hoeneß frühzeitige Entlassung ist offenbar sein stabiles soziales Umfeld.
Einer der Zwecke des Strafverfahrens ist natürlich so etwas wie eine Herstellung von Gerechtigkeit […] es gibt aber noch einen zweiten Gesichtspunkt des Strafverfahrens und das ist sozusagen der ganz moderne, das ist die Resozialisierung. – Achim Doerfer
Da der Geschädigte in diesem Fall die Allgemeinheit oder besser der Steuerzahler ist, der Verlust von ein paar Cent durch Steuergelder aber niemandem wirklich wehtut, steht die Resozialisierung im Prozess eher im Vordergrund als die Wiedergutmachung.
„Der goldene Löffel“
Allerdings ist die frühzeitige Entlassung für eine Person wie Uli Hoeneß um einiges einfacher als für jemanden, der nicht die besten Karten in die Wiege gelegt bekommen hat. Ein Arbeitgeber, der einen trotz Steuerhinterziehung und Verurteilung gerne weiter beschäftigt, ist natürlich in solch einer Situation sehr hilfreich.
Er wird hier schon über die Maße gut behandelt, aber primär eben durch den FC Bayern, dadurch dass die eben eine tolle Job-Chance geben. Da kann das Gericht dann nicht drüber hinweggehen.
Ob das gerecht ist? Darüber haben wir mit dem Juristen Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Ines Gerber