Begleitetes Trinken in der Öffentlichkeit ab 14 erlaubt
In Deutschland gibt es „begleitetes Trinken“. Das heißt, es ist 14- bis 16-Jährigen erlaubt, in der Öffentlichkeit bestimmte alkoholische Getränke zu konsumieren. Beim Besuch von Gaststätten können Jugendliche also zu Bier, Wein oder Schaumwein greifen — allerdings nur, wenn sie in Begleitung von Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten sind. Die Idee dahinter: Wenn Minderjährige Alkohol unter Aufsicht kennenlernen, wird ihr Umgang damit bewusster, was zugleich Exzesse verhindern könnte. Doch funktioniert das tatsächlich?
Gesetzesänderung würde aus medizinischer Sicht helfen
Tatsächlich gibt es Kritik an dem bisherigen Modell. Der ehemalige bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek hatte sich im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, begleitetes Trinken abzuschaffen. Aus seiner Sicht schade es der Entwicklung von Jugendlichen. Die gleiche Forderung hat gerade auch der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, aufgestellt. Diese Meinung findet auch in der Medizin Unterstützung.
Für Minderjährige, bei denen die körperliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, kann das Nervengift Alkohol nachhaltigen Schaden anrichten. Dass das gemeinsame Trinken mit Erwachsenen wirklich dabei helfe, einen verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol zu ermöglichen, ist zudem zweifelhaft.
Sollte begleitetes Trinken also abgeschafft werden? Darüber spricht detektor.fm-Moderator Lars Feyen mit Dr. Andreas Jähne in dieser Folge von „Zurück zum Thema„. Jähn ist Ärztlicher Direktor der Oberberg Fachklinik Rhein-Jura und beschäftigt sich als Psychotherapeut mit Alkoholabhängigkeit.