Würden Sie nach Ihrem Tod ein Organ spenden?
Eigentlich ist die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland hoch. Umfragen stellen immer wieder fest, dass die meisten Deutschen die Frage „Würden Sie nach Ihrem Tod ein Organ spenden?“ mit Ja beantworten. Trotzdem gibt es tausende Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten. Auch im internationalen Vergleich steht Deutschland bei der Zahl der Spenderinnen und Spender schlecht da. Abhilfe soll nun ein neues Organspenderegister schaffen, das seit dem 18. März freigeschaltet ist. Wer einen Ausweis mit eID-Funktion hat, kann sich unter www.organspende-register.de online registrieren lassen und dort die eigene Entscheidung hinterlegen. Wer im Falle seines Todes Organe spenden will, soll nicht mehr auf den Organspendeausweis in Papierform angewiesen sein, auch wenn der weiterhin gültig bleibt.
Organspenderegister kein Gamechanger
Seine Wirkung kann das Organspenderegister frühestens im Sommer entfalten, wenn auch die Krankenhäuser, die Organe entnehmen, an das Portal angebunden werden. Im Idealfall soll das medizinische Personal dann schneller erfahren, wer für eine Spende zur Verfügung steht. Zudem sollen die Angehörigen von Verstorbenen entlastet werden, die sich im Zweifel wohl häufig gegen eine Organentnahme entscheiden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, SPD, nannte das neue Register am Montag einen Meilenstein für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Auch viele Verbände wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation begrüßen das neue Register. Es besteht jedoch weitgehend Einigkeit darin, dass das Register allein kein Gamechanger bei der Organspende sein wird. Die Deutschen Gesellschaft für Chirurgie fordert deshalb weiterhin eine sogenannte Widerspruchslösung: Dann müsste nicht mehr die Zustimmung, sondern die Ablehnung der Organspende dokumentiert werden.
In dieser Folge von „Zurück zum Thema“ spricht detektor.fm-Moderatorin Charlotte Thielmann mit Prof. Dr. Dirk Stippel, Schwerpunktleiter Transplantation am Universitätsklinikum Köln. Er erklärt, warum ein Onlineregister ohne Widerspruchslösung aus seiner Sicht nicht weiterhilft.