Behörden müssen Auskunft geben
Die Freiheit der Presse wird in Deutschland durch Artikel 5 des Grundgesetzes und eine Reihe anderer Gesetze garantiert. Für mehr Transparenz des Staates sind hier allen voran zwei Dinge wichtig: der Auskunftsanspruch und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der Auskunftsanspruch verpflichtet Behörden, Journalisten und Journalistinnen auf ihre Fragen zu antworten. Nur unter ganz bestimmten Umständen können Auskünfte verweigert werden. Das IFG räumt dem Journalismus, aber auch Bürgern und Bürgerinnen, das Recht ein, offizielle Dokumente einzusehen – teilweise aber nur gegen hohe Gebühren.
Pressefreiheit zwischen Theorie und Praxis
So viel zur Theorie der Pressefreiheit. In der Praxis gibt es viele Möglichkeiten für Behörden, kritische Berichterstattung zu erschweren. Freie Journalisten un Journalistinnen können die hohen Gebühren für die Herausgabe offizieller Dokumente oft nicht zahlen. Und Behörden können sich auch einfach Zeit lassen mit ihren Antworten – solange, bis das Thema nicht mehr aktuell ist oder die Redaktion die Herausgabe der Informationen einklagen muss. Auf diese Weise kann die Freiheit der Presse untergraben werden.
Es gibt keine klare Regelung für Journalisten auf Bundesebene. – Arne Semsrott von FragDenStaat
Ein Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion im Bundestag sollte an diesen und anderen Punkten im Presserecht einiges ändern. Die CDU hat ihn allerdings abgelehnt. Was das sogenannte Medieninformationszugangsgesetz geändert hätte und welches Problem denn nun die Union damit hatte, darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Lara-Lena Gödde mit Arne Semsrott von FragDenStaat.
Redaktion: Dominik Lenze
Zehn Jahre detektor.fm – Wir feiern Geburtstag!
Unser erster runder Geburtstag. Das feiern wir! Mit euch.
Die Party mit Shout Out Louds, Lars Eidinger, ÄTNA
Samstag, 16. November 2019, Leipzig (Täubchenthal)