Grundgesetz gibt Rahmen vor
Seit mehr als sieben Monaten befindet sich Deutschland und die Welt nun inmitten der Corona-Pandemie. Gerade zu Beginn war alles ein bisschen holprig: Mund-Nasen-Schutz, Abstand halten, darf man noch rausgehen, sich treffen, demonstrieren?
Das war für die Gesellschaft schwierig, aber auch für die Politik und die Gesetzgeber und Gerichte. Welche Schutzmaßnahmen sind noch mit dem Grundgesetz vereinbar, welche Rechte kann man verfassungskonform einschränken? Mittlerweile herrscht da mehr Klarheit, es gibt aber nach wie vor viel Diskussionsbedarf.
Wenig Verständnis für Demos
Zum Beispiel beim Versammlungsrecht. Hier muss von Fall zu Fall entschieden werden: Was überwiegt mehr, der Gesundheitsschutz oder das Recht auf Demonstrieren? Viele Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis für die selbsternannten „Querdenker“-Demos, bei denen bewusst kein Sicherheitsabstand eingehalten wird. Verfassungsrechtlich ist das aber nicht so leicht, erklärt Jurist Alexander Thiele.
Umso wichtiger sind die Gerichte auch als Kontrollinstanz, sie müssen überprüfen, wo der Gesetzgeber ordnungsgemäß Verordnungen erlassen hat und wo er über das Ziel hinausschießt. Hingegen sind die Parlamente ein bisschen in den Hintergrund gerückt, kritisieren Wissenschaft wie auch Parlamentabgeordnete. Schadet das der Legitimation der Corona-Schutzmaßnahmen?
„Bitte in acht Monaten einfach auf einen Kaffee treffen“
Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz in einer Bonus-Folge von „In guter Verfassung“ noch einmal mit dem Journalisten Hajo Schumacher und dem Verfassungsjuristen Alexander Thiele. Das Trio spricht außerdem über die Schutzpflichten des Staates und die Krux von Rechtsverordnungen in der Corona-Krise.