Das Coronavirus ist ein Stresstest für Europa, für die internationale Staatengemeinschaft und für Deutschland. Die Politik, allen voran die Bundesregierung um Merkel, steht unter Druck. Wie lässt sich die Verbreitung des Virus‘ so verlangsamen, dass das Gesundheitssystem nicht unter der Masse der Erkrankten zusammenbricht?
Grundgesetz in Krisenzeiten
Im Zuge der Eindämmung ist mittlerweile Einiges passiert: Seit dieser Woche schließen mehr und mehr Bundesländer ihre Schulen; Veranstaltungen werden abgesagt; wer kann, soll zu Hause bleiben.
Damit ist das Coronavirus auch ein Stresstest für das Grundgesetz. In einer solchen Krisensituation spielen allerhand Artikel eine Rolle: die Menschenwürde (1), das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit (2), die Freizügigkeit (11), die Amtshilfe (35), die Gesetzgebungskompetenzen (70ff) – um nur einige zu nennen.
Gut veranschaulicht
Aber wer darf in solchen Situationen eigentlich was entscheiden? Welche Prozesse sind nötig, welche Artikel sind noch von Bedeutung – und schadet der Föderalismus in solchen Situationen eigentlich mehr als er nützt?
Durch das Coronavirus sind all diese Fragen rund um unsere Verfassung hochaktuell. Deswegen setzen sich detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Hajo Schumacher noch einmal zusammen. Jurist Alexander Thiele ist auch wieder mit von der Partie, um den beiden Rede und Antwort zu stehen. Spoiler: Bei einem sind sich alle drei einig: Bleibt zu Hause!