Dass Bund und Länder für unterschiedliche Themenbereiche zuständig sind, haben wir im Grundgesetz schon gelernt. Grundsätzlich ist es so, dass die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind – wenn im Grundgesetz nichts anderes steht. Tut es aber, nämlich in den Artikeln 70 bis 74. Dort wird die Gesetzgebungskompetenz geregelt.
Gesetzgebungskompetenz: Wer ist zuständig?
Da stehen die Sachgebiete, in denen zunächst einmal der Bund verantwortlich ist. Oder zumindest verantwortlich sein kann. Das hängt davon ab, ob das Thema unter die ausschließliche oder die konkurrierende Gesetzgebung fällt. Je nachdem sind entweder erst einmal die Länder zuständig, es sei denn, der Bund macht von seiner Zuständigkeit gebraucht. Oder der Bund übernimmt zunächst die Gesetzgebung, überträgt sie dann aber nach Belieben auf die Länder. Beides ist möglich.
Das ist eine Frage der Demokratie und Selbstbestimmung. – Gertrude Lübbe-Wolff
Warum es überhaupt eine solche Aufteilung gibt, ist schnell klar. Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat, deswegen lenkt der Bund nicht alles von Berlin aus. Warum aber gibt es Sachgebiete, in denen sowohl Bund als auch Länder tätig werden können? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Hajo Schumacher. Gertrude Lübbe-Wolff steht als juristische Expertin zur Seite und klärt die fachlichen Details.
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146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.