Der ZDF-Fernsehrat muss seine Zusammensetzung verändern, denn der Einfluss politischer Parteien ist zu hoch. Das hat im März das Bundesverfassungsgericht entschieden. Deshalb soll im Juni ein neuer ZDF-Staatsvertrag unterzeichnet werden. Die Zahl der Vertreter im ZDF-Fernsehrat wird dann von ursprünglich 77 auf 60 Mitglieder sinken. Dann sitzen weniger politische Vertreter im Fernsehrat, dafür steigt der Einfluss religiöser Vertreter.
Unsere Gesellschaft ist, was das Religiöse betrifft, sehr viel pluraler zusammengesetzt ist, als sie es vor einigen Jahrzehnten war. – Jacqueline Kraege, Staatssekretärin des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund
ZDF-Fernsehrat: Mehr religiöser Einfluss
Nach dem Urteil des Bundesverfassungserichts sind schnell Forderungen laut geworden, auch religiöse Minderheiten zu beachten. In Deutschland leben beispielsweise etwa vier Millionen Muslime. Damit machen sie etwa fünf Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Erstmalig gibt es dann neben der katholischen und evangelischen Kirche und einem jüdischer Vertreter auch einen muslimischen Gesandten im Fernsehrat. Die katholische und evangelische Kirche haben außerdem noch jeweils ein Mitglied der christlichen Caritas und der Diakonie im Fernsehrat.
Aber was ist mit den Konfessionslosen?
Der stärkere religiöse Einfluss im ZDF-Fernsehrat wird kritisiert. Denn eine Gruppe stellt erneut keinen Vertreter im ZDF-Fernsehrat: die Konfessionslosen. Sie meinen, das widerspreche dem Anspruch eines Fernsehrates, einen Querschnitt der Bevölkerung abzubilden. Ist doch die Gruppe der Konfessionslosen eine erhebliche. Aus einer Untersuchung aus dem Jahr 2010 geht hervor, dass ein Drittel der Deutschen keiner Konfession angehört.
Doch die Gruppe ist nicht homogen. Als konfessionslos bezeichnen sich neben Atheisten auch Agnostiker und Humanisten und weitere Weltanschauungen. Trotzdem gibt es übergreifende Verbände, die diese große Bevölkerungsgruppe repräsentieren. Beispiele sind der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. oder der Humanistische Verband Deutschland.
Das Grundgesetz greift ein
Das Grundgesetz verbietet in Artikel 140, Absatz 7 eine Ungleichbehandlung von Religionen und anderer Weltanschauungen:
Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen. – Grundgesetz, Artikel 140, Absatz 7
Auch Carsten Frerk von der Giordano Bruno Stiftung hat erst diese Woche in einem Interview mit detektor.fm kritisiert, dass die Gruppe der Konfessionslosen im ZDF-Fernsehrat nicht beachtet wird.
Warum bei der Neu-Zusammensetzung statt der Konfessionslosen zusätzliche religiöse Minderheiten in den ZDF-Fernsehrat aufgenommen worden sind und ob die Konfessionslosen in Zukunft darauf hoffen können, auch im ZDF-Fernsehrat repräsentiert zu werden, darüber hat Jennifer Stange mit Jacqueline Kraege gesprochen. Sie ist Staatssekretärin des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und Verantwortliche für Medien und Digitales.
Redaktion: Lisa Hänel/ Hannah Ziegler