Zweckentfremdung — wenn Wohnraum verschwindet
Nach unserem kurzen Abstecher nach Zypern sind wir zurück in Berlin. Und zwar im Jahr 2017. Der Nachkriegsbau an der Straßenecke Wieland/Pestalozzi steht noch, der Kauf der Gebäude ist erst einige Monate her. Für die Mieter und Mieterinnen wird aber klar: Sie sollen ihr Zuhause verlassen. Der Projektentwickler will die Häuser abreißen. Das ist aber grundsätzlich erst mal verboten. Denn Abriss von Wohnraum ist Zweckentfremdung.
Die Mieter und Mieterinnen wollen nicht einfach hinnehmen, dass ihr Zuhause abgerissen wird. Sie tun sich zusammen, tauschen sich aus. Ralph Kappler ist Lehrer an der Privatschule im Haus in der Pestalozzistraße. Kurzer Hand organisiert er eine Podiumsdiskussion, um auf das Thema aufmerksam zu machen. Und er trommelt die Hausgemeinschaft und namhafte Politiker und Politikerinnen zusammen. Das Ziel: Abriss und Neubau verhindern. Was kann man da machen? Wer kann den Mietern und Mieterinnen helfen?
Politik schützt Steine, keine Menschen
Die Hoffnung ruht letztlich auf diesem wohnungspolitischen Instrument: dem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Denn eigentlich besagt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz, dass Wohnraum nicht einfach abgerissen werden darf. Der Vorgang landet bei Bezirksstadtrat Arne Herz auf dem Tisch. Heute sagt er: Wohnungspolitik schützt Steine, keine Menschen. Wie kann das sein? Und wie wäre die Lage heute, rund fünf Jahre später? Das wollen wir in Folge 5 herausfinden.
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