Hartz IV-Sanktionen verfassungswidrig
Wer Arbeitslosengeld II bekommt und dann zum Beispiel ein Jobangebot ablehnt, dem wurden bisher als Strafe 60% der Bezüge gestrichen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass maximal 30% der Bezüge gestrichen werden dürfen. Bei einem Regelsatz von 424 Euro für eine alleinstehende Person bleiben dann noch knapp 300 Euro plus Wohnungszuschlag übrig. Damit wird immer noch das Existenzminimum unterschritten, sagt Peter Weissenburger von der taz.
Knapp 300 Euro, wie weit kommt man da mit einem Lebensstil, wo man nicht nur Essen und es warm haben will, vielleicht was anhaben will. Sondern vielleicht auch mal sich mit jemandem treffen will und dann einen Kaffee braucht. – Peter Weissenburger, taz
Abgrenzung nach rechts
Bei der Landtagswahl in Thüringen ist die Linke stärkste Kraft geworden. Zweitstärkste Kraft ist die AfD, danach folgt die CDU. 17 Politiker der CDU haben in einem offenen Brief nun Gespräche mit „allen demokratisch gewählten Parteien“ gefordert, also auch mit der AfD. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak hält eine solche Forderung für absurd. Eine Sorge der Thüringer CDU könnte sein, noch mehr Wählerstimmen zu verlieren, vermutet Peter Weissenburger. Deshalb müsse man die Gesprächskultur verändern und möglicherweise auch die Grenze nach rechts aufweichen.
In der Gesamt-CDU wird das eine entscheidende Frage sein: Wie klar setzt man die Grenze nach rechts? – Peter Weissenburger, taz
Über Alternativen zu den Hartz IV-Sanktionen und über die schwierige Regierungsbildung in Thüringen spricht detektor.fm-Moderatorin Anja Bolle mit taz-Redakteur Peter Weissenburger.
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