Um die Erdatmosphäre zu schonen, müssen alle Fahrzeuge, die seit Januar 2011 neu zugelassen wurden, klimafreundlichere Kühlmittel für die Autoklimaanlage nutzen. Das schreibt die EU Kommission vor. Zur Auswahl stehen bisher Co2 und das Kältemittel R1234yf.
Schon im vergangenen Jahr war über dieses Kühlmittel ein Streit entstanden: Daimler hatte sich geweigert, das Mittel zu nutzen, weil es bei Bränden Flusssäure freisetzt. Auch andere Tests – unter anderem des Kraftfahrtbundesamtes und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) – haben mittlerweile gezeigt, wie „brandgefährlich“ und gesundheitsschädlich R1234yf sein kann.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte die EU-Kommission dazu aufgefordert, das Kältemittel zu verbieten und rät stattdessen, Kohlendioxid in Klimaanlagen zu nutzen. Trotz all dieser negativen Befunde soll die zuständige EU-Kommission aber weiterhin an der Verwendung von R1234yf festhalten. Die DUH erhebt darum schwere Vorwürfe an die Kommission:
Die Kommission stellt die wirtschaftlichen Belange der Automobil- und Chemieindustrie über den Umweltschutz und die Sicherheit der Menschen. – Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Die Umweltbehörde wollte anscheindend mehr über die Hintergründe zum Zustandekommen der Verordnung erfahren und beantragte im Januar „die Herausgabe der dokumentierten Kommunikation zwischen der Europäischen Kommission und der Automobil- sowie der Chemieindustrie.“ Obwohl die EU-Umweltinformationsrichtlinie die Brüsseler Behörden zur Auskunft verpflichtet, erhielt die DUH nur Teile der angeforderten Unterlagen. Nun hat die Umweltbehörde die EU-Kommission verklagt.
Wir haben mit Axel Friedrich über den Einsatz des Kühlmittels sprechen. Er ist internationaler Verkehrsberater und hat das Mittel mehrmals getestet.