Druck oder Fürsorge?
Man spricht ja eher selten mit Rechtsanwälten. Wenn der Anwalt dann auch noch vom Arbeitgeber geschickt wird, kann das gleich doppelt einschüchternd wirken. Es könnte sein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ruhrbahn bald Gespräche mit einem Rechtsanwalt führen werden.
Denn immer wieder fallen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmens aus, weil sie krank sind. Im Sommer sind so viele Beschäftigte betroffen gewesen, dass die Ruhrbahn Fahrten streichen musste und keinen Ersatz bieten konnte.
Hohe Krankheitsausfälle sind bei der Firma nichts Neues. Von den insgesamt 1 100 Fahrerinnen und -fahrern fallen regelmäßig über zehn Prozent aus, zeitweise waren es sogar 20 Prozent. Das Personalmanagement ist mit drei zuständigen Mitarbeitern für die betriebliche Wiedereingliederung von langfristig erkrankten Beschäftigten überlastet.
Um dem entgegenzusteuern, will die Ruhrbahn für sechs Monate einen Juristen einstellen, der mit den Betroffenen Fehlzeitengespräche führt. Dadurch soll die Wiedereingliederung erleichtert und betriebliche Missstände aufgedeckt werden, die womöglich zu den vielen Krankheitsfällen führen.
Langfristige Lösungen gefordert
Gegen diese Form der Fehlzeitengespräche wehrt sich nun der Betriebsrat. Die Betriebsräte befürchten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesprächen unter Druck gesetzt werden. Dazu kommt aus ihrer Sicht, dass die Ruhrbahn in den letzten Jahren trotz steigender Fahrgastzahlen Personal abgebaut hat.
Ist das gerecht? Diese Frage stellt detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz dem Juristen Achim Doerfer. Er erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach dem Arbeitsrecht haben, wenn es um den Krankenstand im Betrieb geht.
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Samstag, 16. November 2019, Leipzig (Täubchenthal)