Ein Streit um einen Handschlag ist entfacht, da ein strenggläubiger Schiit sich in seiner Religionsfreiheit verletzt sah. Er wirft einer Lehrerin fremdenfeindliches und diskriminierendes Verhalten vor. Die Pädagogin unterstellt dem Vater hingegen Frauenfeindlichkeit – und findet, dass der sich an deutsche Bräuche halten müsse.
Gleichberechtigung vs. Religionsfreiheit
Den Vorwurf der Frauenfeindlichkeit weist der Imam zurück. Nicht jeder Muslim, der einer Frau den Handschlag verweigert, sei zwangsläufig Frauenhasser oder gegen Gleichberechtigung. Einige Anhänger des Islams glauben vielmehr, dass sie gerade auf diesem Weg den größten Respekt zeigen. Sie folgen dem Gebot, dass Männer eine Frau nicht berühren dürfen – außer, wenn sie mit ihr verwandt oder verheiratet sind.
Gleichzeitig darf Religion natürlich auch kein Deckmantel für Chauvinismus sein, denn auch in Deutschland muss für Emanzipation oft genug noch sensibilisiert werden.
Im Konflikt an der Berliner Privatschule scheint eine Einigung nicht in Sicht. Die Schulleitung hält sich zurück, signalisierte jedoch Gesprächsbereitschaft. Für die betroffene Familie reicht das nicht aus. Sie hat die Schulverträge ihrer Kinder gekündigt und eine Anwaltskanzlei beauftragt.
Dass die Auseinandersetzung letztendlich vor einem Gericht landet, ist jedoch nicht für jeden nachvollziehbar.
Ich glaube, dass es zu keinem Gerichtsverfahren kommen wird. Ich finde, man sollte das Gespräch suchen und unter interkulturell-kompetenter Begleitung das Problem aus der Welt räumen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Kein Handschlag – Kein Einzelfall?!
Einen ähnlichen Fall hat es bereits im September 2015 gegeben. Bei dem Besuch einer Flüchtlingsunterkunft sagte die CDU-Politikerin Julia Klöckner ein Treffen mit einem Imam ab. Dieser hatte im Voraus angekündigt, dass er eine fremde Frau nicht berühren werde.
In der Schweiz kam es hingegen schon zu einem Rechtsspruch. Im Kanton Basel-Landschaft ist entschieden worden, dass auch muslimische Schüler ihren Lehrerinnen die Hand geben müssen – ansonsten droht eine Geldstrafe. Zu dem Urteil kam es, da zuvor zwei Jungen aus Syrien ihrer Lehrkraft das Händeschütteln verweigerten.
Nein, es braucht kein Gesetz! Es braucht Toleranz und das Verständnis, dass das selbe Maß an Respekt auch ohne Handschlag entgegengebracht werden kann. – Achim Doerfer
Welche rechtliche Dimension ein einfaches (Nicht-)Händeschütteln haben kann, hat detektor.fm-Gast-Moderator Achim Dresdner in der Serie „Ist das gerecht?“ mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer besprochen.