Verfassungsstreit: wer hat Recht?
Das Bundesverfassungsgericht hat schon ziemlich viel zu tun. Das Grundgesetz schreibt den 16 Richterinnen und Richtern aber noch zusätzliche Aufgaben zu.
So kann das oberste Verfassungsgericht zum Beispiel tätig werden, wenn in den Bundesländern ein Verfassungsstreit ausbricht. Heißt, man wird sich nicht so recht einig darüber, ob ein Gesetz nun wirklich verfassungskonform ist. Dann sprechen die Richterinnen und Richter in Karlsruhe ein Machtwort.
Unsicherheiten im Prozess
Ebenso ist es, wenn ein Gericht im Laufe eines Prozesses auf ein Gesetz stößt, das nicht verfassungskonform sein könnte. Stellt der zuständige Richter oder die Richterin dies infrage, ruft er oder sie das Bundesverfassungsgericht an. Dort prüft man anschließend, ob das Gesetz nun gültig ist oder verfassungswidrig. Solange ruht der eigentliche Prozess, ein Urteil kann nicht gefällt werden. Oft gibt Karlsruhe das Okay, manchmal aber werden die Gesetze auch tatsächlich kassiert.
Es gibt noch mehr solcher Fälle. Welche das sind und was im Detail in den Artikeln 99 bis 101 im Grundgesetz steht, besprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Hajo Schumacher. Joachim Wieland beantwortet außerdem alle juristischen Fragen.
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