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Die Straßenbahnen prägen das Berliner Stadtbild. Die Hauptstadt profitiert stark vom Länderfinanzausgleich. Foto: IchBinJeffee | shutterstock.com
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Grundgesetz-Podcast | Länderfinanzausgleich & Mobilität

Gemeinschaftlich wirtschaften

Damit die Länder annähernd ein ähnliches Wirtschaftsniveau erreichen können, gibt es den Länderfinanzausgleich. Das System setzt aber auch Fehlanreize.

Der Länderfinanzausgleich soll in Deutschland für annähernd vergleichbare Wirtschaftsbedingungen sorgen. Deswegen geben die Bundesländer, die viel Geld haben, denen, die weniger haben, ein bisschen was ab. Doch gerade die Geberländer stehen dem Konzept – wohl fast schon naturgemäß – kritisch gegenüber.

Länderfinanzausgleich: falsche Anreize?

Es gibt aber auch objektive Kritikpunkte an der Idee. Zum Beispiel, dass es dadurch weniger Anreize gibt, sich zu verbessern, konkurrenzfähiger zu werden. Denn: Man kriegt ja auch so Geld.

Wir müssen uns als gleichberechtigte Partner und nicht als Gegner ansehen. – Alexander Thiele, Verfassungsjurist

Ab 2020 soll der Länderfinanzausgleich deswegen auch neu strukturiert werden, so wurde es vor einigen Jahren beschlossen. Auf der Website des Freistaates Sachsen steht zum neuen Konzept Folgendes: „Kern der Neuregelung ist die Schaffung eines vereinfachten Ausgleichssystems. Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form sowie der Umsatzsteuervorwegausgleich werden zu einer Ausgleichsstufe zusammengefasst.“

Über die ursprüngliche Idee des Länderfinanzausgleichs sprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz. Außerdem Thema: die Förderung von Bus und Bahn. Als Verfassungsexperte ist Alexander Thiele zu hören.

Grundgesetz-Podcast | Folge 78: Länderfinanzausgleich & Mobilität 34:19

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