Vor Gericht sind wir nicht recht- oder machtlos. Einem Angeklagten steht eine Verteidigung zu, außerdem rechtliches Gehör. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Kosten für eine Anwältin übernommen werden können, wenn der Angeklagte die Kosten nicht selbst tragen kann. Oder dass dem Angeklagten die Möglichkeit gegeben werden muss, selbst eine Aussage zu tätigen. Und: dass diese Aussage bei der Urteilsfindung auch berücksichtigt.
Nulla poena sine lege
Darüber hinaus legt das Grundgesetz noch andere Regeln fest. Gibt es kein Gesetz, das eine Straftat feststellt, kann man auch nicht für die vermeintliche Straftat verurteilt werden. Und man kann auch nicht beliebig oft wegen der gleichen Straftat vor Gericht gestellt werden. Das sei schon aus Gründen der Menschenwürde nicht möglich, erklärt Rechtsanwalt Achim Doerfer:
Vor Gericht
Solche Grundsätze gehen zum Teil schon sehr lange zurück, auf die Römer und Griechen nämlich. Wie aber hat die Antike unser heutiges Rechtsverständnis und auch die Verfassung beeinflusst? In der neuen Folge vom Grundgesetz-Podcast „In guter Verfassung“ spricht detektor.fm-Moderatorin Rabea Schloz mit Prof. Dr. Martin Schermeier darüber. Der Jurist lehrt am Instituts für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte der Universität Bonn. Außerdem mit dabei: Journalist Hajo Schumacher und Rechtsanwalt Achim Doerfer.
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146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.
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Zehn Jahre detektor.fm – Wir feiern Geburtstag!
Unser erster runder Geburtstag. Das feiern wir! Mit euch.
Die Party mit Shout Out Louds, Lars Eidinger, ÄTNA
Samstag, 16. November 2019, Leipzig (Täubchenthal)