Für Richter und Richterinnen des Bundes gelten noch einmal besondere Maßstäbe. Verstoßen sie gegen das Grundgesetz – absichtlich oder unwissentlich – können sie ihres Amtes enthoben werden. Das geht auch schon bei kleineren Vergehen, dann aber ist dafür nicht das Bundesverfassungsgericht zuständig. Bei verfassungswidrigem Verhalten dagegen schon.
Rechtsstellung: Und in den Ländern?
Und auch Richterinnen und Richter der Länder können aufgrund eines solchen Verhaltens entlassen werden. Auch dann kommt das Bundesverfassungsgericht wieder ins Spiel. Grundsätzlich aber sind die Länder selbst für die Einstellung und auch Entlassung ihrer Richter und Richterinnen verantwortlich.
Wie das dann ausgestaltet wird und wo das alles konkret festgeschrieben ist, darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der freie Journalist Hajo Schumacher. Der Jurist Claus Dieter Classen ist ebenfalls mit dabei.
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Samstag, 16. November 2019, Leipzig (Täubchenthal)