Richter und Richterinnen sind in Deutschland unabhängig. Da fällt einem zunächst ein, dass sie insbesondere unabhängig vom Gesetzgeber sind. Und das stimmt auch. Zwar sind Richterinnen und Richter ans Gesetz gebunden. Die Bundesregierung kann aber die einzelnen Urteile nicht beeinflussen oder vorgeben. Sie sind aber noch auf andere Weise unabhängig. Zum Beispiel dürfen sie selbst entscheiden, wie sie einen Prozess führen: Soll der Zeuge nochmal verhört werden? Brauche ich noch ein paar Tage mehr, um wirklich zu einem fairen Urteil zu kommen?
Mit 20 schon Richterin sein?
Darüber hinaus regelt der Artikel 97 des Grundgesetzes aber noch andere Dinge. Zum Beispiel, dass es die Möglichkeit einer Altersgrenze gibt. Und tatsächlich hat der Gesetzgeber davon Gebrauch gemacht: Mit 67 Jahren ist spätestens Schluss. Aber gibt es eigentlich auch eine Altersgrenze, ab wann man das Richteramt wahrnehmen kann?
Unter anderem darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der freie Journalist Hajo Schumacher. Rechtsanwalt Achim Doerfer steht mit seiner Erfahrung vor Gericht bereit – und weiß auch, welche Rolle das Gewissen, aber auch Vorurteile von Richtern und Richertinnen bei der Urteilsfindung spielen können.
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