Schutzmechanismen im Grundgesetz
Wehrhafte Demokratie: Diesen Begriff nutzen Politikerinnen und Politiker gern, wenn sie über den Rechtsstaat in Deutschland und das Grundgesetz sprechen. Tatsächlich ist die Idee der „wehrhaften Demokratie“ auch in unserer Verfassung verankert: Das Grundgesetz sieht eine Reihe von Schutzmechanismen vor, die dazu dienen sollen, den Rechtsstaat und die Demokratie zu schützen. Dass es diese Schutzmechanismen gibt, das ist in der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes begründet: 1948, drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, trifft sich der Parlamentarische Rat, also die verfassungsgebende Versammlung. Die besteht aus 61 Männern und vier Frauen. Gemeinsam sollen sie eine neue Verfassung für die Bundesrepublik erarbeiten. Acht Monate lang streiten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates über den Text des Grundgesetzes. In einem Punkt aber sind sie sich einig: So etwas wie die Nazi-Diktatur soll sich nie wiederholen können. Der Parlamentarische Rat nimmt mit seiner Arbeit ausdrücklich Bezug auf die Erfahrungen aus der Zeit der Weimarer Republik. Um zu verhindern, dass das demokratische System noch einmal von Verfassungsgegnern demontiert wird, werden im Grundgesetz gewisse Vorkehrungen getroffen. Über diese Instrumente einer wehrhaften Demokratie, die im Grundgesetz selbst verankert sind, sprechen wir in dieser Folge mit dem Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf und mit der Verfassungsrechtlerin Nora Markard.
Verfassungsschutz als Frühwarnsystem
Politischer und religiöser Extremismus und Terrorismus, Sabotage oder auch Spionage: Bedrohungsszenarien für den Rechtsstaat gibt es viele. Der Verfassungsschutz soll sie frühzeitig erkennen und vor ihnen warnen — er versteht sich als Frühwarnsystem für die Demokratie. Der Verfassungsschutz ist einer der Schutzmechanismen, festgelegt in Art. 73 I Nr. 10b im Grundgesetz. Wie der Verfassungsschutz arbeitet, was es bedeutet, wenn eine Person oder eine Gruppierung „unter Beobachtung“ des Verfassungsschutzes steht, und wie man verhindert, dass der Verfassungsschutz unterwandert wird, darüber haben wir mit den Präsidenten bzw. Präsidentinnen von drei Landesämtern für Verfassungsschutz gesprochen: mit Beate Bube vom Verfassungsschutz Baden-Württemberg, mit Stephan Kramer vom Verfassungsschutz Thüringen und mit Burkhard Körner vom Verfassungsschutz Bayern. Warum es auf die Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ankommt, beim Verfassungsschutz, aber auch bei Polizistinnen und Beamten, darüber spricht der Aktivist Arne Semsrott.
Das ist die neue, zehnteilige Staffel der Podcast-Reihe „In guter Verfassung? Das Grundgesetz für morgen“ von detektor.fm und der Stiftung Forum Recht anlässlich 75 Jahre Grundgesetz. Wir fragen: Wie fit ist unsere Verfassung eigentlich für die nächsten 75 Jahre? Was bedroht sie von innen und von außen? Kann sich ein Rechtsstaat auf demokratische Weise selbst abschaffen? Und mit welchen Instrumenten können wir das Grundgesetz und den Rechtsstaat am besten vor Demokratiefeinden schützen? Alle Folgen gibt es hier bei detektor.fm und unter anderem bei Amazon Music, Apple Podcasts, RTL+ und Spotify.
Redaktion (Stiftung Forum Recht): Kathrin Schön und Marie-Elisabeth Miersch