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Frauenarztpraxen dürfen auf ihren Websiten nicht darauf hinweisen,dass sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Das gilt als Werbung. Foto: RossHelen | Shutterstock
Bild: RossHelen | Shutterstock

Kompromiss bei Paragraf 219a

„Ein Mogelpaket“

Schon seit längerem köchelt die Debatte um Paragraf 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Jetzt hat die Bundesregierung wohl einen Kompromiss gefunden. Das Werbeverbot bleibt bestehen. Ändert sich dann überhaupt etwas?

Schwangerschaftsabbruch in Deutschland

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland gesetzlich verboten. Nur unter bestimmten Bedinungen bleibt ein solcher Abbruch straffrei. Zum Beispiel, wenn die Schwangerschaft nicht über die 12. Woche fortgeschritten ist und die Schwangere sich vor dem Abbruch einer Beratung unterzieht. Doch, ob Frauen dann auch einen behandelnden Arzt finden, der ihnen hilft, ist damit längst noch nicht gesagt. Die meisten Ärzte wollen keine Angriffsfläche für Kritiker schaffen und scheuen sich davor, Abtreibungen zu praktizieren.

Weiterhin striktes Werbeverbot

Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist in Deutschland streng untersagt. Da es aber hitzige Diskussionen und viele Kritiker gibt, die gegen das Werbeverbot und für die Abschaffung des Paragrafen 219a sind, gibt es nun einen neuen Kompromiss der Großen Koalition. Der bringt allerdings kaum Änderungen.

Es ist eine Nullnummer, oder ein Mogelpaket, und zwar deshalb, weil der 219a bestehen bleibt, und wir auch in Zukunft nicht berechtigt sein sollen, darüber zu informieren, dass wir Schwangerschaftsabbrüche durchführen. – Gynäkologin Nora Szász

Stattdessen dürfen Frauenarztpraxen auf ihrer Website staatliche Einrichtungen nennen, an die schwangere Frauen sich wenden können. Dort können sie sich dann über einen Schwangerschaftsabbruch informieren.

Verbot von Informationen

Nora Szász ist selbst betroffen. Sie hat auf der Website ihrer Praxis die zwölf ambulanten Operationen aufgelistet, die sie durchführt. Darunter auch: Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös. Für die Staatsanwaltschaft war das bereits ein Verstoß gegen  Paragraf 219a. Im August dieses Jahres standen Frau Szász und ihre Kollegin aus der Praxis vor Gericht.

Das ist eigentlich eine Zensur. Das sehen wir grundsätzlich überhaupt nicht ein und deshalb setzen wir uns auch zur Wehr. – Nora Szász

Über die Debatte rund um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche und die Paragrafen 218 & 219a spricht detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop mit der Frauenärztin Nora Szász.

Nora Szász  - ist Frauenärztin und wurde selbst wegen des Paragraphs 219 angeklagt.

ist Frauenärztin und wurde selbst wegen des Paragraphs 219 angeklagt.
Warum sollen wir Ärztinnen heute nicht einfach das schreiben, was wir durchführen und auch legal tun?Nora Szász
Debatte um Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch 08:06

Redaktion: Helene Mardicke

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