Reiselust ist zurück
Die Reisebranche in Deutschland scheint die schwierigen Corona-Jahre langsam hinter sich zu lassen. Die Zahl der Reisen, die Menschen im Jahr 2024 von Deutschland aus ins In- und Ausland unternommen haben, liegt laut Statistischem Bundesamt nur noch knapp acht Prozent unter dem Niveau von dem im Jahr 2019, also dem Vor-Corona-Jahr.
Doch nicht nur die Zahl mehrtägiger Reisen ins In- und Ausland ist auf einen neuen Rekordwert von 277 Millionen gestiegen. Immer mehr Fluggäste unter den Reisenden machen ihre Reiserechte geltend, wenn ihr Flug verspätet ist oder komplett ausfällt. Das liegt auch an neuen Online-Portalen und Legal-Tech-Unternehmen wie Flightright oder Fairplane, die einen Anwalt ersetzen.
Juristischer Goldstandard
Laufen im Urlaub abgesehen vom Flug andere Dinge schief, können es Reisende als Individualtouristinnen und -touristen schwer haben, Beschwerde einzulegen oder zu klagen. Etwa, wenn neben dem Hotel am Strand unerwartet eine lärmende Baustelle vorgefunden wird. Häufig wenden sich Individualreisende dann an die großen Vermittlerportale, bei denen sie günstige Angebote gebucht haben. Der eigentliche Vertragspartner ist dann aber der Hotelier im Ausland oder der Ferienhausanbieter, der dem Recht des Reiselandes unterliegt.
Habe ich eine Pauschalreise gebucht und der Reiseveranstalter ist in Deutschland ansässig, dann habe ich deutsches Recht auf meiner Seite und kann mich auf kurzem Wege hier an die Justiz wenden, um meine Ansprüche durchzusetzen.
Ansgar Staudinger, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V.

Extremwetter & Reiserücktritt
Beliebte Reiseziele, etwa in Spanien, Griechenland oder Südfrankreich sind außerdem im Sommer regelmäßig von Extremwetter betroffen. Müssen z. B. aufgrund eines Waldbrandes Unterkünfte evakuiert werden, können sich Pauschalreisende darauf verlassen, dass ihr Reiseveranstalter alternative Zimmer zur Verfügung stellt und die Urlauberinnen und Urlauber ohne Mehrkosten wieder sicher nach Hause bringt.
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