Das ist der Brand1 Podcast und ihr hört dieses Mal eine gesponsorte Episode. Sie ist entstanden im Auftrag des Deutschen Patent- und Markenamts. Durch die Folge führt Frank Dahlmann von Brand1.
Der Brand1 Podcast: Wirtschaft anders denken. Jede Woche bei detektor.fm, Gitschiner Straße 97 in Berlin. Ein herrschaftliches Gebäude, ehemals das Kaiserliche Patentamt. Eines der ersten Gebäude in Berlin mit elektrischem Licht, Telefon und Rohrpost, sowie einem Tennisplatz gleich hinter dem Haus, extra für den Direktor.
Offiziell wurde das Kaiserliche Patentamt 1877 gegründet. Ziemlich spät. Die USA oder Großbritannien waren weit vor uns. Warum? Weil wir vor der Jahrhundertwende die Meister im Kopieren waren. Der deutsche Handel lebte geradezu davon. Deswegen war die Industrie- und Handelskammer gegen ein Patentgesetz. Man wollte sich ja nicht den Ast abschlagen, auf dem man saß.
Allen voran Werner von Siemens ist es zu verdanken, dass am 1. Juli 1877 dann doch ein Patentgesetz in Kraft trat und am 2. Juli bereits das erste Patent vergeben wurde: DE1, ein Verfahren zur Herstellung einer roten Ultramarinfarbe. Im Krieg wurde das Haus zerstört. Die Russen erreichten als erstes Berlin-Kreuzberg, wussten aber mit den Unterlagen wenig anzufangen und nahmen lieber Vorhänge und Schreibmaschinen mit.
Zwei Monate später kamen die Amerikaner, und die waren vorbereitet. Sie kamen mit einer Spezialeinheit der Field Information Agency Technical, kurz FIAT. Deren Aufgabe war die systematische Erfassung von wissenschaftlichem, technischem und industriellem Know-how des besiegten NS-Staates. Sie nahmen alle noch nicht veröffentlichten Patentdaten auf Mikrofilm auf, schafften sie in die USA und verkauften sie meistbietend an die US-Industrie, darunter wertvolle Patente der IG Farben und anderer. Man verdiente Milliarden.
Heute liegt das Patentamt in München, weil Berlin als Standort nicht mehr in Frage kam. Zu groß war die Gefahr, dass Geheimdienste mitlasen, wenn man Erfindungen vom Westgebiet in die Ostzone schickte. Und das Deutsche Museum in München hatte umfangreiche Räume frei für die Bibliothek, damals die größte technische Bibliothek Deutschlands.
In Berlin befindet sich heute immer noch eine Außenstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes, wie es richtig heißt. Hier arbeitet Roger Hildebrandt, der mir nicht nur die alten Schätze im Archiv zeigt und ganz offensichtlich die Geschichte des Berliner Patentamts im Herzen trägt, sondern auch eine Botschaft an Klein- und Mittelständische Betriebe hat: Schützt eure Ideen!
Hallo, Herr Hildebrandt. Hallo, Herr Dahlmann. In Deutschland werden jedes Jahr 65.000 Patente angemeldet. Das klingt für mich jetzt erstmal gar nicht mal so wenig, wenn man das mit China vergleicht. Da werden 1,2 Millionen Patente angemeldet pro Jahr. Verlieren wir da gerade an Boden?
Ja, ich denke schon, wir verlieren massiv an Boden. China schläft nicht, sondern baut derzeit eine gigantische Festung aus Schutzrechten auf. Und wenn wir im deutschen Mittelstand nicht genau hinschauen und weiterhin glauben, gute Qualität setzt sich von alleine durch oder First Mover Advantage ist alles, was uns ausmacht, dann wachen wir bald in einer Welt auf, in der uns andere vorschreiben, was wir noch produzieren dürfen.
Wenn man das einmal vergleicht, also ich habe es mal ins Verhältnis gesetzt: In Deutschland leben etwa 83 Millionen Menschen, in China sind es 1,4 Milliarden. Wenn man das mal ins Verhältnis setzt mit den Patenten, dann sieht das auf einmal gar nicht mehr so dramatisch aus, muss ich sagen. Dann sind wir fast gleich. China ist ein kleines bisschen weiter vorne.
Also ist das jetzt Panikmache? Ja, Faktor 20 ist keine Panikmache, denke ich. Also da wird es schon deutlich, dass wir eben diese Innovationsfähigkeit im Faktor 20 hinterher hinken. Faktor 20 bedeutet 20 mal so viel Patente und auch Möglichkeiten, die Freedom to Operate bei unseren deutschen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen einzuschränken und zwar massiv einzuschränken.
Also die Gleichung, wie sie vielleicht noch vor 50 Jahren funktionierte: IBM lizenziert irgendwelche Kopierer in China und verdient sich damit dumm und dämlich, und die Chinesen haben keine andere Wahl. Das hat sich längst umgedreht. Mittlerweile, Sie kennen es alle, Huawei und ähnliche Firmen, die lizenzieren nach Deutschland aus und zwar standardessentielle Patente. Diejenigen, die man auf jeden Fall braucht, um irgendein Gerät, heute zum Beispiel in der Mobilfunktechnik, zu betreiben.
Also die sagen, das ist nur die Hälfte der Wahrheit, denn wir schützen auch zu wenig. Richtig? Ja, wir schützen zu wenig. Leider eine mickrige Zahl von 10 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen schützen tatsächlich ihre geistigen Eigentumsrechte, also in Form von der Eintragung in ein amtliches Register, also Marke, Patent und Design und ähnliches.
10 Prozent, wenn man sich das überlegt. Aber diese 10 Prozent, Wissenschaftler haben schon herausgefunden, die machen tatsächlich – und jetzt kommt es – fast 69 Prozent mehr Umsatz pro Mitarbeiter. Also es sind genau die Unternehmen, die schützen, die auch sehr viel profitabler arbeiten können.
Und wenn wir jetzt überlegen, dass 90 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen diese Schutzrechte nicht einsetzen und damit auf 70 Prozent Umsatzwachstum verzichten, dann kann man sich mal erst vorstellen, was für ein Volumen da verloren geht und was für eine große Aufgabe wir haben, nämlich auf diese Möglichkeiten der Nutzung des Schutzes und auch der Durchsetzung von diesen geistigen Eigentumsrechten immer wieder aufmerksam zu machen.
Nun, das Patent klingt für mich auch immer wie große Firmen, klingt für mich wie Labore bei Bayer oder Forschung beim Fraunhofer. Leute in weißen Kitteln, die irgendwo im Rheinraum rumstehen. Was habe ich damit zu tun? Ja, das höre ich fast ständig. Auch Schutzrechte, wir haben ja gar keine Patente, ist ja nur was für große Unternehmen, Siemens, Bosch und so weiter. Stimmt natürlich nicht.
Jedes Unternehmen, das gewerblich tätig ist, muss in irgendeiner Form mit geistigen Eigentumsrechten zu tun haben. Entweder eigene, aber manchmal natürlich auch die der anderen. Also das darf man auch nicht vergessen. Die eigenen gilt es zu schützen. Zunächst mal zu identifizieren, was habe ich eigentlich? Und da gehören eben nicht nur Patente, Marken und Designs dazu, sondern zum Beispiel auch Geschäftsgeheimnisse.
Geschäftsgeheimnisse hat bestimmt auch jedes Unternehmen. Geht es dann darum, wie kann ich die schützen? Was tue ich dafür? Wie kann ich sie geheim halten? Vielleicht ist es manchmal sogar die bessere Strategie, bestimmte Erfindungen geheim zu halten. Denn zum Beispiel in der neuen Verordnung über die Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisgesetz, steht ausdrücklich, dass die Art dieser Erfindungen, die auf dem Markt erscheinen, zurückzubauen statthaft ist. Also Re-Engineering nennt sich das.
Ja, ist also durchaus erlaubt. Das heißt, jedes Gerät, das Sie auf den Markt bringen und nicht durch ein Patent geschützt haben, kann der Wettbewerber nachbauen, wenn er das denn versteht, und kann es dann auf den Markt bringen, möglicherweise billiger, schneller, besser oder in einem anderen Umfang. Das heißt also, über diese Dinge muss man sich Gedanken machen, ganz gleich, welche Größe das Unternehmen hat, auch in Form von Verträgen mit den Mitarbeitern.
Was dürfen die wissen? Was wissen die schon? Muss sich alles offenbaren. Das Need-to-know-Prinzip ist da ein wichtiger Schlüssel dafür. Coca-Cola-Formel kennt auch jeder. Wie gelang es diesem Unternehmen, so erfolgreich zu werden? Tatsächlich nicht, weil sie ein Patent angemeldet haben 1890 oder so, sondern weil sie eben diese Formel geheim gehalten haben.
Kennen alle den großen Tresor da in Atlanta, wo nur der Chef Zugang hat? Hat bis jetzt funktioniert und ist natürlich auch so eine Art Erzählung, die gut ankommt, die man gut vermarkten kann. Was ich aber raushöre, ist, viele Firmen, auch kleine und mittelständische Unternehmen, haben geistiges Eigentum, besinnen sich dessen aber offensichtlich gar nicht so richtig bewusst.
Ja, denn die wenigsten denken, das ist für sie in dieser Situation. Viele Start-ups denken, das ist jetzt noch nicht, erst später. Oder, wie ich schon erwähnt hatte, sie machen auch First Movers und denken, wenn es mal so weit ist, dann soll sich da wer anders darum kümmern. Aber dann ist diese entsprechende Neuheit eben nicht mehr neu und andere können sie nachahmen.
Und in der Regel sind das dann Firmen, die schon Netzwerke an Vertriebsstrukturen und Finanzierungsmöglichkeiten besitzen, die man als kleines Unternehmen nicht zur Verfügung hat und daher sehr viel schneller und auch erfolgreicher auf dem Markt diese Produkte anbieten können.
Machen wir es mal konkret. Ich bin ein Start-up oder ein kleines Unternehmen. Ich habe so eine Ahnung, ich mache irgendwas vielleicht besonders. Ich weiß nicht so richtig, kann man das schützen lassen oder nicht? Und dann überlege ich mir, soll ich zu Ihnen gehen? Das ist teuer. Lohnt sich das überhaupt für mich am Ende?
Ja, es lohnt sich auf jeden Fall, weil natürlich sind damit Kosten verbunden, so wie mit Investitionen in eine Firma. Aber es sind eben sehr vernachlässigbare Kosten im Vergleich zu dem Nutzen dieser Möglichkeiten. Und die Kosten belaufen sich zum Beispiel bei der Anmeldung einer Marke, die Sie ja für zehn Jahre anmelden, auf 29 Euro im Jahr, also 2,50 Euro im Monat.
Ich sage immer, wer die Mittel nicht zur Verfügung hat, der sollte eigentlich nicht unternehmerisch tätig werden. Also es ist ein vernachlässigbarer Betrag im Vergleich zu den Möglichkeiten, die sich damit ergeben. Also jetzt zum Beispiel bei dieser 2,90 Euro für zehn Jahre einer Markenanmeldung zu bleiben, können Sie ja allen anderen Wettbewerbern in Deutschland verbieten, diese Marke zu nutzen.
Sie können sie auslizenzieren, Sie können sie verkaufen. Es ist eben ein immaterielles Recht, immaterielles Recht, das Sie verkaufen können wie ein Auto oder ähnliche Dinge auch. Also man kann damit, wenn man sie denn eingetragen hat, eben auch Geschäfte machen, die man ansonsten nicht machen kann.
Nun stelle ich mir das vor, wenn ich das so prüfen lasse und Antrag stelle, dann wird das ganz schnell irgendwie bürokratisch und kompliziert. Ich habe eine Erfindung gemacht, dann brauche ich einen Anwalt, der das Ganze so formuliert, dass es überhaupt hier eingereicht werden kann, und schon sitze ich irgendwie in einer Kostenfalle.
Ja, Kostenfalle ist da, glaube ich, nicht das richtige Wort dafür. Die Kosten entstehen natürlich dann im Verlauf dieses Schutzes, wenn Sie auch erkennen, dass sich dieser Schutz amortisiert. Es gibt bestimmt Firmen, die überprüfen, ob diese entsprechenden Rechte noch notwendig sind, ob denn auch noch Einnahmen damit generiert werden. Wenn nicht, brauchen Sie diese natürlich nicht bezahlen.
Abgesehen davon gibt es natürlich voranwaltliche Beratung, also wie zum Beispiel in Deutschland bei den Patent-Informationszentren, die Sie bei dieser Anmeldestrategie, bei der Prüfung von Neuheit und Stand der Technik sehr gut unterstützen können, sehr günstig unterstützen können, muss man auch sagen.
Ich habe mal eine Größenordnung: Sie wollen eine Marke anmelden und wissen nicht, ob die neu ist. Es gibt ja mittlerweile 800.000 lebende Marken in Deutschland, ungefähr, und da fragen Sie sich jetzt eine Wortkombination aus, die einigermaßen aussprechbar ist, und dann fragen Sie sich, ja, gibt es das vielleicht schon?
Können Sie im Markenregister nachgucken oder auch auf Google, aber beides ist eben nicht 100 schlüssig am Ende. Und dann gehen Sie am besten zu so einem Patent-Informationszentrum und zahlen um die 150 Euro maximal für eine Neuheitsrecherche für Ihre Marke und wissen dann, die haben entsprechende Software, um das zu überprüfen, eben sehr viel zuverlässiger, ob Sie diese Marke tatsächlich so anmelden oder ob Sie nochmal nach einer anderen Marke nachgucken.
Das ist mal ein Weg, um Geld zu sparen. Der andere Weg sind Förderprogramme, wie zum Beispiel vom Europäischen Amt für geistiges Eigentum. Da können derzeit Unternehmen bis zu 10.000 Euro bekommen, Förderzuschuss, also bis zu 90 Zuschuss und 10 Prozent Eigenkapital ist da in der Regel notwendig.
10.000 Euro für den Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte. Dann gibt es wie Pano vom Bund für Patententwickler oder für die Zuschussung von Rechercheleistungen oder auch für die anwaltliche Begleitung für diese Anmeldung. Also es gibt sehr viele Förderprogramme, auch in den Bundesländern, Innovationsgutscheine und ähnliches, die einem diese Kosten sehr stark verringern.
Und am Ende muss man immer denken, natürlich kostet es was. Eine Maschine, die Sie sich ins Büro stellen, kostet auch Geld. Aber diese Kosten für den Schutz Ihres geistigen Eigentums amortisieren sich eben auch in der Regel und sollten deswegen eher als Investition verbucht werden und nicht als Kostenfaktor.
Gut, dann habe ich so ein Schutzrecht erworben, ob mit Förderung oder nicht, und dann macht jemand meine Erfindung in China einfach nach. Dann nutzt mir das Schutzrecht ja auch nichts. Ich habe mal gehört, wenn ich in China jemanden verklage, dann dauert das so sieben bis acht Jahre, Ausgang ungewiss. Bis dahin bin ich doch pleite.
Kann sein, aber wer keine Rechte angemeldet hat, kann natürlich auch keine durchsetzen. Also wenn man von vornherein aufgibt, dann sollte man diesen Weg nicht wählen. Das ist ganz richtig. Alle großen Unternehmen, die erfolgreich am Markt bestehen, tun das natürlich und sind auch erfolgreich bei der Durchsetzung.
Es gibt unterschiedliche Unterstützungsleistungen auch in dem Bereich. Da hilft Ihnen die Handelskammer, da hilft Ihnen der Außenhandelsverband, da helfen Ihnen natürlich auch die europäischen Einrichtungen, allen voran die Europäische Kommission. Es gibt die Durchsetzungsrichtlinie schon seit einigen Jahren, die in Auskunft, Schadensersatz und andere Möglichkeiten einräumt, wenn Sie Rechte eingetragen haben.
Und es gibt auch die Möglichkeiten, diese entsprechenden Rechte beim Zoll anzumelden, der dann seinerseits die Waren, die durch Temu, Shein und andere riesigen Unternehmen manchmal nach Europa kommen, dahingehend zu untersuchen, ob es dort Fälschungen gibt und diese Fälschungen dann auch entsprechend aufhält und vernichtet und von der Weiterleitung in die Märkte abhält.
Also das haben Sie eben auch nicht ohne entsprechende Anmeldungen von Ihren Schutzrechten. Dann sind Sie ein zahnloser Tiger.
Nun habe ich ja ehrlich gesagt gar kein kleines Unternehmen, sondern ich schreibe eigentlich nur Texte. Können Sie mir da auch helfen? Ja, natürlich. Urheberrecht fällt zwar jetzt nicht in unsere Kernkompetenz hier beim Deutschen Patent- und Markenamt, weil wir eine Registerbehörde sind. Also hier muss man auch irgendwas eintragen: Patent, Marke und Design.
Es gibt auch noch Sonderschutzrechte, Topografien und ähnliches. Aber Urheberrechtsregister gibt es nicht in Deutschland, gibt es auch in anderen europäischen Ländern nicht. Nichtsdestotrotz steht Ihnen nach der Veröffentlichung Ihrer Texte ein Urheberrecht zu, wenn denn – das muss man immer dazu sagen – diese Veröffentlichung auch oder dieser Text, den Sie da geschaffen haben, als Urheber auch eine gewisse Werkseignung hat, also ein tatsächlich persönliches Werk darstellt.
Und dann ist dieses Werk bis 70 Jahre nach Ihrem Tod automatisch vor Nachahmung geschützt. Okay, nun habe ich das selber schon mal gehabt und es gibt ja so Beispiele, da will ein Autor gar nicht genannt werden, er will anonym bleiben. Es gibt so berühmte Romane, das Totenschiff zum Beispiel von einem Autor namens B. Traven. Den gibt es aber gar nicht. Woher soll ich dann wissen, wann der gestorben ist?
Ja, das könnten Sie zum Beispiel in dem Register anonymer Werke beim DPMA machen. Das gibt es tatsächlich. Das ist eine ganz tolle Geschichte von diesem Herrn B. Traven, der ja anonym blieb bis zu seinem Tod und erst die Erben haben dann dafür gesorgt, dass er in dieses Register aufgenommen wurde und damit auch tatsächlich die Möglichkeiten erhalten, diese entsprechenden Tantiemen bis 70 Jahre nach dem Tod, also bis 2040.
Ich habe das zufällig in Erinnerung, weil ich ein Leser von diesem Totenschiff und anderen Büchern von B. Traven war. In Erinnerung und die werden dann also 2040 gemeinfrei, aber auch nur dann, natürlich, wenn dieses Werk ein Werk darstellt. Im Falle von dieser Veröffentlichung von B. Traven natürlich nicht in Zweifel zu ziehen.
Aber das ist also eine Möglichkeit, von in diesem Fall gebraucht gemacht werden kann, die entsprechenden Klarnamen dieser anonymen Autoren in diesem Register aufzunehmen. Wenn das nicht so gewesen wäre, dann wäre das Schutzrecht ausgelaufen 70 Jahre nach Veröffentlichung, glaube ich. Und so dann eben nach seinem Tod. Genau.
Ja, das heißt, da kommen so ein paar Jahre dann dazu. Kommt was dazu, aber man muss sich auch darüber im Klaren sein, auch das Urheberrecht gilt nicht ewig. Hier, also nach 70 Jahren nach Tod ist eben Schluss. Und tatsächlich gibt es auch bestimmte Leistungsschutzrechte, wie zum Beispiel die von Lichtbildnern, Fotografen würde man heute sagen, die also nach 50 Jahren schon lischen.
Und da muss man sich dann ein bisschen mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Wie gesagt, das ist jetzt nicht Aufgabe vom Deutschen Patent- und Markenamt, aber es gibt genügend Broschüren und Informationen, in denen man sich das erschließen kann.
Okay, ich habe so ein anderes lustiges Beispiel gelesen, das ist dieser Kinderstuhl, TrippTrapp. Hatte ich selber mal. Tatsächlich, ich glaube, jeder, der irgendwie Eltern kennt, lässt. Was hat es damit auf sich? Ja, der TrippTrapp ist ein Stuhl, den die meisten kennen und der damit auch also bei vielen so eine Art ikonografische Bedeutung gewonnen hat.
Alle, die Kinder haben, werden den besonders gut kennen. Und nachdem dieser Stuhl nach diesen entsprechenden 25 Jahren des Designschutzes aus dem normalen Schutzzeitraum herausgefallen ist, hatte der Designer die Möglichkeit erhalten, den auch urheberrechtlich schützen zu lassen, weil dieses Werk, also dieser Stuhl, eben eine bestimmte Schöpfungshöhe hatte, die das Gericht also als so hoch eingestuft hat, dass er damit urheberrechtlichen Schutz genossen hat, dieser Stuhl.
Ebenso wie derzeit diese entsprechenden Regalsysteme von USM Haller zum Beispiel, das nach einer neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung ebenfalls tun. Also auch da kennen Sie vielleicht diese Regale, die aus Metallteilen so kombiniert werden durch bestimmte Endstücke, dass sie vielfältig aufgebaut werden können und in keinem Architekturbüro fehlen normalerweise.
Auch die kann man jetzt, trotz allem, der Designschutz nach 25 Jahren ausgelaufen ist, nicht einfach so nachahmen, weil das Urheberrecht greift. Das heißt, in gewisser Weise ist das Kunst oder künstlerisch, kann man so sagen. Genau so ist es dann.
Die meisten Entwicklungen sind ja heute nicht im Möbelbau, sondern sie sind im digitalen Raum, meistens bei Apps und bei Software. Und dann nützt es mir ja gar nichts, wenn ich das im deutschen Raum schützen lasse. Das ist ja Quatsch, sondern das muss ich, wenn dann, muss ich es ja gleich weltweit schützen, vor allem in Amerika, sonst werde ich von Google und Co. einfach überrollt.
Wie können Sie mir da helfen? Können Sie mir da helfen, wenn ich zum Beispiel in die USA expandieren will? Ja, also da können wir Ihnen auch helfen, weil wir als DPMA ja in einem Verbund weltweiter Patent- und Markenämter zusammenarbeiten und in diesem Verbund bestimmte Verträge geschlossen worden sind.
Gehe jetzt nicht im Detail darauf ein, aber in diesem System gibt es die Möglichkeit, Ihre Anmeldung hier in Deutschland zunächst mal zu starten. Da muss man dazu sagen, dass Deutschland im internationalen Vergleich sehr günstig ist für eine Patentanmeldung und auch eine sehr hohe Qualität bei der Prüfung gewährleisten kann.
Und dass das Deutsche Patent- und Markenamt zum Beispiel derzeit, etwas informell ausgesprochen, den Erfindern und Unternehmen, die ein Patent anmelden, die Möglichkeit einräumt, wenn sie innerhalb von vier Monaten einen Prüfungsantrag stellen, also wissen möchten, ob denn diese Anmeldung wirklich neu ist und auch Erfolgschancen hat, erteilt zu werden, diesen Beschluss, den Erstbescheid nennen wir das beim DPMA, innerhalb von acht Monaten zu erhalten, sodass Sie innerhalb von acht Monaten entscheiden können, ob Sie diese Erstanmeldung beim DPMA nutzen, um dann in anderen Ländern innerhalb der Prioritätsfrist – jetzt wird es ein bisschen technisch – aber innerhalb von einem Jahr diese Anmeldung in anderen Ländern dann geschützt durch diese Erstanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt auch anzumelden.
Das geht dann auch auf Grundlage von Verträgen, zum Beispiel mit der WIPO, Patent-Kooperationsvertrag, PCT heißt der, und dieser ermöglicht Unternehmen dann, ihre Anmeldung über das DPMA an die entsprechenden Prüfungsbehörden der WIPO in den Regionen weiterzuleiten und dort also so Art Kästchen anzuklicken, in welchem Land man dieses Patent auch benötigt.
Ein ganz wichtiger Punkt, dass Unternehmen überlegen müssen, wo ist ihr zukünftiger Markt und da brauchen sie auch Schutz. So ist also Deutschland denke ich ein ganz wunderbares Amt, um von hier aus in die ganze Welt hinein zu erfinden. Nicht nur, weil es sehr günstig ist, sondern weil es eben auch eine sehr hohe Qualität hat.
Und wenn es dann zu Problemen kommt, natürlich die Rechtsprechung hier beim Sitz des Anmelders auch Relevanz hat und man sich hier möglicherweise leichter tut, brechende Rechte zu verteidigen.
Okay, also was ich verstanden habe: Die verschaffen mir auch ein bisschen Luft, wenn ich das machen möchte, in dem Augenblick, wo ich es hier eingetragen habe, dass ich dann überlegen kann, okay, gebe ich die Kosten aus für Amerika oder lasse ich es dann vielleicht doch sein?
Genau, genau. Also darum geht es eben, also dass man sich in dieser Zeit einen Eindruck darüber verschafft, wirklich diese Chancen die bestehen, um dieses Patent auch erteilt zu bekommen, also in Bezug auf die Neuheit und auch Erfindungshöhe von Seiten des Amtes, diese Einschätzung zu erhalten, um dann zu entscheiden, lohnt sich das?
Natürlich sind die Kosten, die mit einer Auslandsanmeldung verbunden sind, in der Regel viel höher. Amerika ist natürlich teurer und auch andere Länder sind teurer. Und natürlich ist auch der Aufwand, den man dort betreiben muss, über Rechtsvertretungen und ähnliche Übersetzungen, die man beibringen muss, etwas höher, sodass also dieser Einstieg in Deutschland kostet diese Gebühr für eine Anmeldung und auch der Prüfungsantrag selbst kostet 350 Euro.
Das ist also sehr gering. Da finden Sie keinen Experten in der freien Wirtschaft, der Ihnen also so eine Anmeldung auf Neuheit prüft. Aber beim DPMA geht es und dieses Geld ist gut investiert, um so einen ersten Check zu haben für die Anmeldung, ob es sich denn lohnt, die weiter zu verfolgen und dann auch im Ausland weiter zu verfolgen.
Nun habe ich gelernt, dass ganz normale Produkte, wenn ich sie online verkaufe, auch ganz schnell virtuelle Produkte sein können. Und zwar, also egal, ob ich einen Turnschuh verkaufe oder eine Erbsensuppe. Ja, das ist richtig.
Also wenn man früher zum Beispiel Turnschuhe noch in Klasse 25, mit der Klasse Marke meldet man ja immer für eine bestimmte Klasse an. Wenn man die also in einer bestimmten Klasse angemeldet hat, dann gilt das natürlich nur für den physischen Raum hier, der uns umgibt, also für die physische Warenwelt, in der wir uns hier im Supermarkt solche Turnschuhe dann kaufen können.
Gilt aber nicht im Metaverse, zum Beispiel. Allerdings könnte dieser Turnschuh ikonografische Gestaltung, die so irgendein bestimmter Basketballspieler gerne nutzt, in so einem Computerspiel auftauchen und damit möglicherweise auch eine bestimmte gewerbliche Bedeutung erlangen, weil die Nutzer dieses Spiels dieses Spiel eben lieber gucken, weil da dieser Turnschuh auch aufkommt und so weiter.
Vielleicht kann man den sogar digital kaufen oder nutzen und so weiter und so fort. Dann ist er mit dieser ursprünglichen Klasse nicht geschützt in diesem Raum, in diesem digitalen Raum, sondern dann müsste man beispielsweise noch in Klasse 9 zusätzlich schützen. Klasse 9 ist also eine Nutzerklasse für herunterladbare digitale Dateien und ähnliches.
Und erst dann könnte man den Betreiber dieses Metaverses, wenn es einem denn gelingt, muss man dazu sagen, verklagen, dass er seine Markenrechte verletzt und hoffen, dass er da eine Lizenzvereinbarung mit einem aushandelt.
Wenn Sie für die Unternehmen, die uns hier zuhören, einen Tipp hätten, was die morgen früh tun sollten, welcher Tipp wäre das?
Ich würde sagen, schieben Sie es nicht auf die lange Bank. Gehen Sie morgen durch Ihren Betrieb, durch die Produkte, die Sie haben, durch Ihre Webseite und bei all dem fragen Sie sich bitte, was unterscheidet Sie von Ihren Wettbewerbern? Ist das geschützt, was Sie da unterscheidet?
Und wenn die Antwort Nein lautet, dann rufen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Webseite, wo Sie sehen, was ein anderer für Sie tut. Vielen Dank. Danke auch. Teurer wird es also nicht mit Schutz, sondern ohne. Oft kann es sogar ein Geschäftsmodell sein, wie bei dem Jurastudenten, der sich 1994 nach einem Mallorca-Urlaub den Begriff Ballermann hat schützen lassen.
So 500 bis 700 DM hat er damals ausgegeben und verdient seitdem jedes Mal mit, wenn eine Ballermann-Party steigt. Nicht ganz so eigennützig war J.M. Barrie, der Autor der Peter-Pan-Bücher. Er übertrug seine Urheberrechte noch zu Lebzeiten einem Londoner Kinderkrankenhaus, welches dankbar für die zusätzlichen Einnahmen war.
Als der Schutz auslief, beschloss das britische Parlament eine Sonderregelung, wonach das Krankenhaus ein dauerhaftes Recht auf die Tantiemen bekam. Einmalig auf der Welt.
Bleibt noch die Frage, warum eigentlich so wenig Frauen Patente anmelden. Nur rund 10 Prozent der Antragsteller sind Antragstellerinnen. Das muss sich ändern, finde ich. Herr Hildebrandt wäre gern behilflich.
Der Brand1 Podcast: Wirtschaft anders denken. Jede Woche bei detektor.fm. Untertitelung des ZDF für funk 2017.