Wir müssen wegkommen davon, dass wir hier eine vierte Gewalt in diesem Land haben. Diese mediale Desinformation, die uns untereinander ausspielt, das möchte ich nicht. Wir müssen zusammenhalten und deswegen auch weg mit dieser Rundfunkzwangsabgabe, Kündigung des Medienstaatsvertrags. Der Spitzenkandidat der AfD ist das vor gut einem Monat am 14. Juli 2026 in Dessau-Roßlau. Kritiker werten die Aussagen von Ulrich Siegmund als Frontalangriff auf die Pressefreiheit, auf private und öffentlich-rechtliche Medien, insbesondere den MDR.
Die AfD stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit Jahren als einseitig dar, will in Sachsen-Anhalt den Rundfunkbeitrag abschaffen und aus dem MDR austreten. Ihre Idee ist laut Wahlprogramm ein sogenannter Grundfunk mit deutlich weniger Inhalten. Das Ganze soll über Steuern und Werbung finanziert werden. Und damit sind wir auch schon mittendrin im Thema dieser besonderen Ausgabe, denn es geht um die medialen Träume der AfD im Fall einer möglichen Alleinregierung. Schließlich will die Partei in Sachsen-Anhalt, sollte sie die Wahl gewinnen, den MDR-Staatsvertrag kündigen, der die Grundlage ist für die Arbeit des MDR.
Im 100-Tage-Programm der Partei ist das direkt der allererste Punkt. Außerdem wird beispielsweise im Wahlprogramm das freie Radio Korax aus Halle explizit von der AfD genannt und deren Förderung in Frage gestellt. Wir schauen uns das in dieser Episode einmal genauer an und dröseln auf: Was wünscht sich die rechtsextreme AfD in Sachsen-Anhalt? Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Und was könnte das konkret für den Mitteldeutschen Rundfunk bedeuten?
Wir, das sind in dieser Ausgabe Rabea Schlotz, die einige detektor.fm-Hörerinnen und Hörer vielleicht noch vom sehr erfolgreichen Grundgesetz-Podcast kennen. Im Zuge ihrer Arbeit hat sie sich in den letzten Jahren so intensiv wie nur wenige Journalistinnen und Journalisten mit den verfassungsmäßigen Grundlagen beschäftigt und übrigens auch mit den Drohungen der AfD gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die ja so ähnlich auch schon mal vor zwei Jahren in Thüringen aufgetaucht sind oder aktuell fast identisch auch in Mecklenburg-Vorpommern vorgetragen werden.
Ich bin Christian Bollert, leite hier beim Podcast Radio detektor.fm das Projekt Dazwischen und beschäftige mich beruflich, das kann man so sagen, wirklich fast jeden Tag mit Medien, Journalismus und Medienpolitik. Es geht also in dieser Episode um sehr große, das Grundgesetz betreffende Fragen und ihr hört Dazwischen.
Christian, du beschäftigst dich für diese Episode ja nun seit einigen Wochen schon mit den Drohungen der AfD gegen Medien und insbesondere gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Du hast es schon angesprochen: Im 10-Punkte-Programm der Partei für Sachsen-Anhalt steht direkt an erster Stelle: Rundfunkstaatsverträge kündigen. Eine konkrete Alternative bietet die Partei bisher nicht an. Im Wahlprogramm ist lediglich die Rede von einem modernen, transparenten Mediensystem, das der ursprünglichen Idee der medialen Grundversorgung gerecht wird. Zitat Ende.
Wie das genau aussehen soll, bleibt jedoch unklar. Nur so viel ist klar: Die AfD will den Rundfunkbeitrag abschaffen, eine Finanzierung durch Steuergelder prüfen und einen eigenen Grundfunk einführen. Der soll wohl weder Sport noch Unterhaltung enthalten. Gleichzeitig will die AfD in Sachsen-Anhalt aber auch mehr Eigenverantwortung für den Mitteldeutschen Rundfunk. Die Forderungen sind also durchaus widersprüchlich, wie ich finde.
Was hat dich bei der Recherche denn am meisten überrascht? Ja, also diese Widersprüchlichkeit in Bezug zum MDR, die fällt wirklich auf, ohne Frage. Zum einen wollen sie aus dem MDR austreten, zum anderen wollen sie aber auch mehr Eigenverantwortung des MDR. Passt irgendwie nicht so ganz zusammen. Und die Verfasser des Wahlprogramms, die lieben ganz offensichtlich Ausrufezeichen.
Ich glaube aber, es ist vor allem, was mir aufgefallen ist, die Ernsthaftigkeit und die wirklich intensive Beschäftigung mit dem Thema. Denn niemand, mit dem ich gesprochen habe, nimmt das auf die leichte Schulter. Das mag auch an den medienpolitischen Erfahrungen der letzten Jahre liegen, die wir in den USA, in Polen oder auch in Ungarn erlebt haben und die vermutlich ja auch viele unserer Hörerinnen und Hörer mitbekommen haben.
Alle Experten und Akteure, mit denen ich jetzt gesprochen habe, sind wirklich sehr besorgt und sehen in den Wahlkampfdrohungen der AfD eine echte Gefahr für die Medienfreiheit und damit letztendlich, das muss man so sagen, auch für die Demokratie. Vor ein paar Tagen bin ich beispielsweise beim MDR-Intendanten Ralf Ludwig auf dem MDR-Gelände in Leipzig zu Gast gewesen. Und er zieht eine ziemlich große historische Linie bis zur friedlichen Revolution 1989.
Also es ist schon aus meiner Sicht sehr verblüffend, dass 36 Jahre nach einer deutschen Wiedervereinigung eine Partei so radikal die Axt an einen Grundstein der Demokratie legt und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ich nenne es mal so, abschaffen will. Denn nach meiner Wahrnehmung bedeutet genau das, was die AfD angekündigt hat, nämlich im Falle eines Wahlerfolges mit einer absoluten Mehrheit die Rundfunkstaatsverträge, einschließlich des Medienstaatsvertrages und des MDR-Staatsvertrages, kündigen zu wollen.
Und nach meiner Wahrnehmung wollen sie ein völlig anderes System errichten und damit, wie gesagt, die Axt wirklich sehr radikal an einen Grundstein der Demokratie legen. Und ohne jetzt ein juristisches Proseminar abzuhalten: Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ja nach dem Zweiten Weltkrieg auch schon in der heutigen Form mit den Rundfunkbeiträgen gegründet worden. Geht also auch noch viel weiter zurück als zur friedlichen Revolution.
Und das wurde damals deswegen gemacht, um eine staatliche Kontrolle wie unter den Nationalsozialisten zu verhindern. Deshalb ja auch die Beteiligung der Bundesländer, damit eben nichts einfach so im Alleingang geht. Laut Bundesverfassungsgericht soll die Finanzierung über den Rundfunkbeitrag ermöglichen, dass der Rundfunk nicht ausschließlich von Werbung, Abonnements, Quoten oder einzelnen Eigentümern abhängig ist. So haben sie damals entschieden.
Gleichzeitig verpflichtet die Rundfunkfreiheit zu staatsferner journalistischer Unabhängigkeit und Vielfalt. Der Staat soll also nicht bestimmen, was gesendet wird. Das soll die Demokratie schützen. Ja, und die Bedrohung der Demokratie, die fürchtet übrigens auch Lennart Laude. Lennart Laude, muss man sagen, ist Jurist und hat schon im Vorfeld der Thüringen-Wahl 2024 gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen vom Verfassungsblock mal die Bedrohung der Demokratie durch autokratische Parteien untersucht und veröffentlicht haben sie ihre Ergebnisse dann im sogenannten Thüringen-Projekt.
Lennart Laude ist damals für die Bedrohung der Medien und insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuständig. Und dabei stößt er darauf, dass der für den MDR zuständige Vertrag in Thüringen vom Ministerpräsidenten sehr einfach mit nur einer Unterschrift gekündigt werden kann. Für ihn damals ein sehr merkwürdiger Moment. Das war eine Mischung aus wissenschaftlicher Freude, dass man da ein Szenario entdeckt hat, was rechtlich möglich ist, und Erschrecken, wie einfach das tatsächlich möglich ist.
Weil wir uns angeguckt haben, welche Szenarien bevorstehen könnten, wenn eine autoritäre Partei, und als solche haben wir auch die AfD eingeordnet, in einem deutschen Land staatliche Machtmittel an die Hand bekommt. Und da haben wir dann als eines der Szenarien identifiziert, dass es so ist, dass Staatsverträge zwar im Parlament durch Gesetz auch beschlossen werden müssen, dass es ein Umsetzungsgesetz geben muss, dass aber eine Kündigung eines Staatsvertrages durch die Landesregierung und in den meisten Ländern einfach vertreten durch den Ministerpräsidenten allein entschieden werden kann, ohne Beteiligung des Parlaments.
Dass also ein gewählter Ministerpräsident einer autoritären Partei am ersten Tag nach seiner Wahl oder noch am Tag seiner Amtseinführung in der Lage wäre, den Staatsvertrag einseitig zu kündigen. Ich kann mich an die Debatten damals auch noch ganz gut erinnern, weil ich vor zwei Jahren anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes die zweite Staffel unseres Grundgesetz-Podcasts in guter Verfassung gemacht habe.
Und da habe ich unter anderem auch mit zwei Machern und Macherinnen vom Thüringen-Projekt gesprochen. Es hat damals so gewirkt, als ob diese Gefahr vielen Entscheiderinnen und Entscheidern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis dahin gar nicht so richtig bewusst gewesen ist. Täuscht der Eindruck?
Christian? Nee, ich glaube, da hast du durchaus recht. Und ich habe für diese Episode hier auch mit dem juristischen Direktor des MDR, mit Jens Ole Schröder gesprochen. Und er ist da in diesem Punkt erfrischend offen. Denn ich habe ihn gefragt, ob sie sich denn beim MDR erst durch die Veröffentlichung des Thüringen-Projekts oder auch vorher schon so intensiv mit einer möglichen Kündigung dieser Verträge beschäftigt haben.
Nein, wir haben uns seitdem so intensiv damit beschäftigt. Es gab durchaus den Anlass, sich mit Fragen von Staatsvertragskündigungen zu beschäftigen, als der MDR-Staatsvertrag novelliert wurde, weil da Thüringen darauf Wert gelegt hat, unter der damaligen Regierung, dass eine sehr kurze Kündigungsfrist für die erstmals mögliche Kündigung an den Tag gelegt wurde.
Aber, und das ist ein ganz wichtiger Unterschied, der rechtlich auch eine enorme Bedeutung hat: Diese Überlegungen zur Kündigung damals waren politisch konstruktiver Art, dergestalt, dass der Freistaat Thüringen bestimmte medienpolitische Überlegungen hatte, diese gegenüber den anderen Ländern mit dieser Positionierung durchsetzen wollte. Das war politisch rational. Das kann man bewerten, wie man mag, aber es ist politisch rational.
Und deswegen ist es etwas völlig anderes als das, was jetzt an den Tag gelegt wird. Das, was die AfD ankündigt und umsetzen will, ist eine Tabula Rasa-Kündigung. Die wollen das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem, so wie es gewachsen ist in der Bundesrepublik, wie es auf sicherer verfassungsrechtlicher Grundlage steht, wollen sie torpedieren.
Ist es aus Ihrer Sicht irrational? Weil wenn Sie sagen, das andere war rational, es ist vermutlich im Kontext derer, die die Forderungen aufstellen, ein Stück rational, aber im Hinblick auf das, was wir an politischen Spielregeln und ihrer Einhaltung gewohnt sind in diesem Land, ist es nicht rational.
Du hast ja vorhin die Gefahr für die Demokratie angesprochen, die nach Einschätzungen ja eigentlich fast aller ernst zu nehmenden Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler droht, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk so massiv umgebaut wird. Und da ist auch der Aktivist Arne Semsrott von der Informationsplattform Frag den Staat, mit dem ich 2024 vor der Thüringenwahl für den Grundgesetzpodcast auch schon mal über die möglichen Folgen gesprochen habe.
Und daran sieht man vielleicht auch, wie lange sich diese Problematik schon zusammenbraut, deswegen erwähne ich das auch nochmal extra. Auf jeden Fall sieht Arne Semsrott in den Drohungen der AfD zwei zentrale Gefahren für die Demokratie. Zum einen ist der subtile Druck natürlich da, und er ist jetzt schon da, dass also die kritische Nachfrage nicht mehr passiert, dass eine nicht normale, verfassungsfeindliche Partei jetzt schon so behandelt wird, als sei sie eine normale Partei.
Das ist eine enorme Gefahr, weil dann der kritische Journalismus still und leise unter die Räder gerät. Aber ganz konkret ist natürlich zusätzlich noch die große Gefahr, dass Sachsen-Anhalt dann austritt aus dem Rundfunkstaatsvertrag, dass tatsächlich ein Staatsfunk neu gebildet wird, dass wir dann eben nicht mehr das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben und Leute dann auf eine Art wieder Westfernsehen sehen müssen.
Das hat er im Sommer 2026 im Interview für Dazwischen gesagt. Der MDR-Intendant Ralf Ludwig sieht in den Vorschlägen der AfD ja auch Parallelen zu den gesteuerten Medien in der DDR. Und das ist schon wirklich interessant, weil ja die AfD in Sachsen-Anhalt auch gerne mal behauptet, die heutigen Medien seien staatlich gelenkt, so wie in der DDR.
Die Fakten sind da übrigens sehr eindeutig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist nicht ansatzweise mit dem Staatsfunk der DDR vergleichbar. Ralf Ludwig vom MDR sieht aber vor allem auch Parallelen zu Ländern wie Polen oder Ungarn, wo ja autokratische Parteien nach dem Wahlsieg dann sehr schnell den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu einem Staatsfunk umgebaut haben.
Wenn Sie mich fragen, klingt dieses Programm der AfD für mich persönlich genau so. Man will hier ein wirklich über 75 Jahre gelebtes Rundfunksystem hier in Sachsen-Anhalt abschaffen. Man will Tabula Rasa machen, ohne zu wissen, wie ein neues System aussehen kann. Und es geht auch nicht darum, wahrscheinlich ein neues System zu installieren. Man will Bestehendes einfach zerstören.
Und wenn Sie mich so fragen, müssten eigentlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, auch in Sachsen-Anhalt, die Alarmglocken läuten. Und es sieht ja auch so aus, als ob es nicht so einfach ist, so etwas wieder aufzubauen. Das sehen wir in Polen, sehen wir in Ungarn. Geht nicht so schnell, wenn es einmal kaputt ist. Wenn es einmal kaputt ist, kaputt gemacht ist, schnell wieder aufgebaut dauert lange und vor allen Dingen, es kostet dann umso mehr.
Und es werden wieder dann die Menschen in Sachsen-Anhalt Schultern antragen müssen. Tabula Rasa ist ganz offensichtlich für die Führungsebene des MDR aus ihrer Sicht die treffendste Beschreibung dieser Bedrohung, denn diesen Begriff hört und liest man immer wieder. Und auch in meinen Gesprächen mit dem juristischen Direktor und dem Intendanten ist dieses Wort immer wieder aufgetaucht.
Dann lass uns doch einmal schauen, wie sich die Verantwortlichen beim MDR auf eine mögliche Regierungsbeteiligung der AfD und die Drohungen vorbereiten. Ja, sehr gern, denn die Folgen für die Menschen in Sachsen-Anhalt, die wären ohne Frage ziemlich spürbar. Denn bei einem Austritt aus dem MDR würden beispielsweise Programme wie das Radio MDR Sachsen-Anhalt oder auch die Fernsehsendung Sachsen-Anhalt Heute einfach wegfallen.
Und ich habe mir mal den letzten verfügbaren Geschäftsbericht des MDR angeschaut und kommen lassen. Und demnach arbeiten für den MDR allein in Sachsen-Anhalt gut 300 Festangestellte. Da sind die vielen hundert freien Mitarbeitenden noch gar nicht eingerechnet. Wir sprechen hier also über vielleicht mehrere hundert, möglicherweise sogar fast tausend Menschen, die direkt vom MDR leben.
Und außerdem ist der MDR ja auch noch mit einem klaren Millionenbudget für viele andere Firmen und Menschen in Sachsen-Anhalt, beispielsweise aus der Kreativwirtschaft, ein echt wichtiger Auftraggeber. Also ein Austritt aus dem MDR, der ja momentan tatsächlich noch für drei Bundesländer Programm macht, der wäre für Sachsen-Anhalt wirklich auch wirtschaftlich eine Zäsur.
Was viele vermutlich nicht wissen, weil es eher so rundfunkpolitisches Nerdwissen ist: Ende der 70er Jahre hat schon einmal ein Bundesland einen Rundfunkstaatsvertrag gekündigt. Gemacht hat das 1978 der CDU-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Gerhard Stoltenberg. Damals ging es um den Norddeutschen Rundfunk, also den NDR. Und das Bundesverwaltungsgericht hat sich dann 1980 mit der Kündigung beschäftigt.
Im Urteil heißt es, dass der NDR als Drei-Länder-Anstalt durch die Kündigung eines Landes nicht aufgelöst ist. Und am Ende haben sich Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein nach dem juristischen Druck auf einen neuen NDR-Staatsvertrag geeinigt. Wie ist denn die Lage im Sommer 2026? Da betrifft es auch drei Länder.
Ja, und das ist durchaus vergleichbar. Und deswegen gucken sich auch gerade die Juristinnen und Juristen das ziemlich genau an, diesen Fall des Norddeutschen Rundfunks, auch weil es ja auch ein Urteil gibt, das Bundesverwaltungsgericht, so hat es angesprochen, was zumindest in einigen Punkten auch Orientierung geben kann.
Die MDR-Führung ist für den Fall einer Kündigung des MDR-Staatsvertrages da sehr klar und deutlich. Denn gegen eine solche Kündigung wird der MDR klagen. Daran lässt MDR-Intendant Ralf Ludwig keine Zweifel. Das werden wir mit großer Wahrscheinlichkeit tun. Es hängt natürlich jetzt davon ab, wie dann eine Kündigung aussieht.
Wenn Sie mich fragen, nach dem, was ich so höre und lese, klingt das alles ein bisschen nach Tabula Rasa. Es geht auch nicht darum, hier einzelne Dinge zu verändern. Es geht wirklich darum, ein komplettes Mediensystem abschaffen zu wollen, ohne konkrete Kenntnisse zu haben, wie es eigentlich danach weitergehen soll.
Dazu muss man sagen, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt im Frühjahr mit den Stimmen aller Parteien außer der AfD die Hürden für eine Kündigung des MDR-Staatsvertrages erhöht hat. Etwas, was in Thüringen zum Beispiel vor der Landtagswahl nicht mehr passiert ist. Und der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt kann dadurch nicht mehr einfach alleine mit einer Unterschrift kündigen. Es braucht dafür die Zustimmung des Parlaments.
Was im ersten Moment jetzt vielleicht wie so eine kleine Formalie klingt, weil ja die Regierung in der Regel auch die Mehrheit im Parlament hat, ist für den Juristen Lennart Laude vom Verfassungsblock trotzdem ein wichtiges Zeichen. Das hat den Vorteil, dass das den politischen Parteien, aber auch der Öffentlichkeit letztlich die Bühne öffnet, dass das diskutiert werden kann, dass Vor- und Nachteile abgewogen werden und dass so eine Entscheidung nicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion umgesetzt wird und alle davon überrumpelt sind, sondern dass es einen gewissen Vorlauf gibt, Zeit für Deliberation im Parlament.
Zugleich muss man aber auch deutlich sagen: Wenn es eine parlamentarische Mehrheit gibt, die Einschätzung ist, dass die Rundfunkstaatsverträge, insbesondere der Medienstaatsvertrag, in seiner Form gekündigt werden sollte, dann kann diese Mehrheit das auch tun, so wie es jetzt in Sachsen-Anhalt vorgesehen ist. Aber es ist eben ein parlamentarischer Prozess vorgeschaltet.
Die Hoffnung von Lennart Laude ist also, dass eine solche Kündigung dann quasi in aller Öffentlichkeit stattfinden würde und nicht einfach nur im Ministerpräsidentenbüro. Ja, genau, das ist sein Argument, also dass dann im Prinzip alle hingucken. Und das muss man vielleicht auch nochmal klarstellen: Keine andere im Landtag vertretende Partei fordert die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, was übrigens gar nicht heißt, dass nicht fast alle anderen Parteien auch Reformideen haben, gerade beispielsweise auch die CDU in Sachsen-Anhalt.
MDR-Intendant Ralf Ludwig skizziert mal die Folgen einer möglichen Kündigung durch den Landtag in Sachsen-Anhalt. Dann würde die Kündigung zum 31.12. mit Wirkung zum 31.12. 2028 wirksam werden. Das heißt, im MDR gäbe es in Sachsen-Anhalt noch mindestens zwei weitere Jahre. Die Kündigung würde eine sogenannte Austrittskündigung bedeuten. Das heißt, das Land Sachsen-Anhalt steigt aus dem Mitteldeutschen Rundfunk aus.
Den Mitteldeutschen Rundfunk wird es weiterhin geben, dann allerdings noch getragen von Thüringen und Sachsen. Ganz so schnell wird es dann also nicht gehen. Es würde noch zwei Jahre das bisherige Angebot des MDR geben. Und in diesem Szenario könnte Sachsen-Anhalt also frühestens zum 1. Januar 2029 wirksam aus dem MDR austreten.
Gleichzeitig hätte die Landesregierung in einem solchen Fall lediglich zwei Jahre Zeit, um eine Alternative für Sachsen-Anhalt aufzubauen, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Wo liegen denn die Knackpunkte eines solchen Szenarios? Ja, da gibt es gleich mehrere Knackpunkte.
Also einer ist sicher, dass es garantiert im MDR selbst ordentlich Unruhe geben dürfte, wenn es so eine Kündigung gibt. Und dann muss man aber auch sagen, ist es eine enorm schwierige Aufgabe, in so kurzer Zeit ein neues funktionierendes System aufzubauen, also einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur für Sachsen-Anhalt. Denn da gibt es ja wirklich viele, viele Anforderungen.
Und viele Experten bezweifeln, dass das günstiger sein kann als der aktuelle Betrieb des MDR. Und es gibt aber auch zwei, ich sag mal, zentrale juristische Knackpunkte, die ziemlich umstritten sind: Der Rundfunkbeitrag und das Recht für Sachsen-Anhalt zu senden. Fangen wir mal mit dem juristischen Direktor des MDR, mit Jens Ole Schröder, und dem für viele ja so emotionalen Rundfunkbeitrag an.
Also da haben wir eine ganz besondere Situation, die sich kurioserweise aus der Situation ergeben hat, dass 2020, als die Länder einen Staatsvertrag über die Anpassung des Rundfunkbeitrages geschlossen haben, Sachsen-Anhalt als einziges Land diesen Staatsvertrag nicht zur Ratifizierung ins Parlament gegeben hat. Damit ist dieser Staatsvertrag nicht zustande gekommen.
Und es blieb bei dem Rundfunkbeitrag, wie er von der KEF als nicht mehr ausreichend gesehen wurde. Deswegen sind wir damals, wir die Sender, vor das Bundesverfassungsgericht gegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verhalten Sachsen-Anhalts seinerzeit als verfassungswidrig klar klassifiziert und hat etwas ganz Wichtiges getan.
Es hat nämlich von einer Möglichkeit Gebrauch gemacht, die es selten in Betracht nimmt, nämlich sich selber an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen und durch eine Vollstreckungsanordnung den Beitrag, wie er eigentlich gewesen wäre, wenn Sachsen-Anhalt zugestimmt hätte, mit allen anderen Ländern, wie er dann gewesen wäre, nämlich die 1836 in Kraft zu setzen.
Und die haben mit dieser Vollstreckungsanordnung auch eine Bedingung verbunden. Wir haben gesagt, diese Vollstreckungsanordnung gilt so lange, bis alle Länder in ihrer Verantwortungsgemeinschaft für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag an die Stelle gesetzt haben.
Und das heißt Folgendes für das Szenario, über das wir hier sprechen: Wenn der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag gekündigt würde, da steht heute noch 1750 drin, nämlich die alte, vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geltende Höhe. Wenn dieser Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag gekündigt würde, könnte der Beitrag damit nicht gekündigt werden, denn die Beitragshöhe ist allein durch das Bundesverfassungsgericht festgesetzt.
Und dieser Akt des Bundesverfassungsgerichts kann durch eine Kündigung eines Landes nicht tangiert werden, sodass wir die Situation haben, dass erst einmal dieser Beitrag in der vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Höhe durch eine Kündigung nicht tangiert würde. Das heißt, Ihrer Auffassung nach müssten dann die Menschen, die in Sachsen-Anhalt leben, weiterhin einen Rundfunkbeitrag zahlen?
Ja, auch nach der Kündigung. Ja, denken Sie, dass das möglicherweise auch noch mal Gegenstand von Klagen oder juristischen Auseinandersetzungen sein könnte? Davon gehe ich aus. Und genau hier wird es juristisch knifflig. Lennart Laude vom Verfassungsblock. Da habe ich aus rechtlicher Sicht eine andere Einsetzung.
Der Hintergrund ist, dass die Landesparlamente bei der Entscheidung über die letzte Erhöhung der Rundfunkbeiträge, die die Kommission dafür vorgeschlagen hat, nicht zugestimmt haben. Wie Sie eben angesprochen haben, hat Sachsen-Anhalt damals schon nicht zugestimmt. Und das Bundesverfassungsgericht hat dann eine Entscheidung getroffen und letztlich diese Erhöhung trotzdem in Kraft gesetzt.
Das hat als Übergangsentscheidung gesagt, das ist verfassungsrechtlich angezeigt. Und das Land Sachsen-Anhalt hat nicht in verfassungsrechtlich zulässiger Weise das blockiert. Allerdings, wenn man die Entscheidung liest, ist aus meiner Sicht klar, dass das Bundesverfassungsgericht einen Übergangszustand regeln wollte, nämlich bis es ein neues, wirksam verabschiedetes Gesetz gibt.
Und aus meiner Sicht wäre es so, dass wenn Sachsen-Anhalt die Entscheidung treffen würde, neben dem Medienstaatsvertrag auch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zu kündigen und einen Nachfolger schafft, also ein Gesetz, was eine neue Anstalt für das Land schafft und auch die Finanzierung regelt, dann ist dieser Übergangszustand weggefallen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung auf eine begrenzte Zeit getroffen. Und wenn dieser Zustand wegfällt, dann meine ich, dass ein Land die Hoheit hat, auch trotz dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Rundfunkfinanzierung anders zu regeln. Also das scheint so, als ob es dann wirklich Gerichte entscheiden müssten.
Du hast aber noch einen zweiten Punkt angesprochen, nämlich das Recht, weiter Inhalte für Sachsen-Anhalt zu machen. Wie muss ich mir das denn vorstellen?
Ja, das ist auch durchaus spannend. Denn nehmen wir mal an, wenn Sachsen-Anhalt wirklich zum 1. Januar 2029 aus dem MDR austritt, dann würde der MDR nach Auffassung des MDR alle Mitarbeitenden, alle bestehenden Infrastrukturen, wie zum Beispiel Sendemasten und beispielsweise auch seine Funkhäuser in Magdeburg oder auch in Halle behalten. Da stellt sich ja die Frage, was der MDR dann damit macht.
Zu den Überlegungen des MDR, Jens Ole Schröder, der Juristische Direktor: In dem Moment, wo die Kündigungsfrist ausläuft und die Kündigung wirksam wird, gäbe es keinen gesetzlichen Auftrag mehr, dass wir verpflichtet wären, in Sachsen-Anhalt für Sachsen-Anhalt ein Programm zu machen. Gleichwohl ist aber im Rahmen der Entscheidungen innerhalb der Rundfunkfreiheit, die uns zustehen, Programme zu machen.
Können wir mit Kolleginnen und Kollegen, die wir mit ihrer Kompetenz vor Ort haben, aus Sachsen-Anhalt und auch für Sachsen-Anhalt berichten. Natürlich müsste man das dann anders strukturieren und konstruieren, aber das ist möglich. Das kann uns keiner verbieten.
Würden Sie das machen? Das kann uns keiner verbieten. Diese Entscheidungsoption ist da, und die müssten wir dann zu gegebener Zeit treffen. Und auch in diesem Punkt widerspricht übrigens Lennart Laude vom Verfassungsblock.
Das ist eine sehr schwierige Frage, wie die Sendeberechtigung eines Rundfunksenders in dem Land aussehen würde, wenn es den Staatsvertrag gekündigt hat. Aus meiner Sicht, bei einer rein rechtlichen Betrachtung, sprechen die besseren Argumente dafür, dass der MDR nicht mehr in Sachsen-Anhalt senden dürfte und jedenfalls sein Programm nicht mehr spezifisch oder fokussiert auf Sachsen-Anhalt ausrichten dürfte.
Dann fassen wir das doch nochmal zusammen: Die AfD hat für den Fall einer Regierungsbeteiligung die Kündigung des MDR-Staatsvertrags und damit den Austritt aus dem MDR angekündigt. Und das hat die AfD übrigens auch für die anderen Staatsverträge angekündigt, die das ZDF, die ARD und das Deutschlandradio betreffen. Das würde jedoch den Rahmen dieser Episode hier ein bisschen sprengen.
Unabhängige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wie die Leute vom Verfassungsblock und die Führung des MDR, haben sich in den vergangenen Monaten mit den Folgen einer solchen möglichen Kündigung auseinandergesetzt und sich darauf im Fall des MDR vorbereitet.
Eine wirklich große Koalition aus CDU, SPD, Linkspartei, Bündnis 90, die Grünen und FDP hat im Frühjahr im Landtag dafür gesorgt, dass das Parlament in Magdeburg über eine mögliche Kündigung entscheiden und der Prozess damit öffentlich stattfinden muss.
Du hast am Anfang angesprochen, Christian, dass dir die Ernsthaftigkeit aller Beteiligten aufgefallen ist. Wie schauen denn die Leute, mit denen du gesprochen hast, auf den Tag der Landtagswahl?
Ja, also ich glaube, alle sind besorgt, dass in Sachsen-Anhalt nach der Landtagswahl möglicherweise zum ersten Mal nach dem Zweiten Weltkrieg ein wichtiger Teil unserer Demokratie, nämlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, ernsthaft politisch beschädigt werden könnte.
Und Jens Ole Schröder zum Beispiel hat vor seiner Zeit als juristischer Direktor im MDR in der sächsischen Verwaltung und auch in der Medienpolitik Erfahrung gesammelt. Er kennt also hitzige Debatten, harte Auseinandersetzungen über Medienpolitik, den Rundfunkbeitrag logischerweise auch oder auch Einsparungen.
Haben Sie jemals solch fundamentale Fragen auf dem Tisch gehabt wie jetzt gerade? Nein, das ist schon ein besonderer Moment. Das ist schon wirklich besonders.
Es geht hier nicht um das, was ich in der Tat aus mehreren Perspektiven meiner bisherigen Tätigkeit kenne, dass man medienpolitisch durchaus sehr kontroverse Standpunkte ausverhandelt und dann zu einer gemeinsamen Haltung der Länder kommt.
Und ich habe das immer so empfunden, dass das, was manchmal als etwas schwerfällig gesehen wird, diese Einigung von 16 Ländern auf Staatsverträge, dass das dazu führt, dass man haltbare Kompromisse findet.
Dass man Kompromisse findet, die über ganz unterschiedliche medienpolitische Standpunkte die Länder vereinen und dass die dann tragfähig sind. Dass also das, was staatsvertraglich dann mal vereinbart ist, auch verlässlich hält.
Und wir erleben jetzt eben eine Zeit, in der das so nicht mehr gewährleistet scheint. Und das ist natürlich eine Risikolage, mit der wir uns sehr genau auseinandersetzen müssen.
Für Lennart Laude vom Verfassungsblock hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine zentrale Aufgabe für das Funktionieren der deutschen Demokratie. Aus meiner Sicht, ja. Und aus meiner Sicht auch gerade in der jetzigen Zeit.
Man betont ja immer gern, wie schnelllebig die Medienlandschaft und die Demokratie geworden ist. Und ich glaube, gerade da ist so ein Kontinuum von Sendern, die langjährige Erfahrung haben und auch irgendwie die Fähigkeit haben, dass sie nicht darauf angewiesen sind, aufgrund von Werbefinanzierung möglichst viele Klicks zu generieren und nur auf Aufmerksamkeit zu gehen, sondern die staatsfern finanziert sind über Beiträge und auch die Möglichkeit haben, längerfristige Recherchen zu machen, investigativ zu untersuchen.
Dass diese Institution als solche gerade jetzt von elementarer Bedeutung ist. Wobei ich auch der Meinung bin, dass das System als solches und die Ausgestaltung der Anstalten als solches an einigen Stellen reformbedürftig ist, was ja, glaube ich, auch ganz viele Personen in diesem System und in den Anstalten selber sagen.
Aber die Institution als solche ist, glaube ich, gerade jetzt essentiell. Dem MDR-Intendanten Ralf Ludwig macht in der aktuellen Situation übrigens vor allem sein persönliches Umfeld Mut.
Ich habe noch zu vielen Menschen aus meinem ersten Berufsleben sehr starken Kontakt und bin mit denen im Gespräch. Und das gibt mir immer die Hoffnung, dass man auch solche schweren Zeiten, wie sie jetzt vor uns liegen, wieder neu gestalten kann.
Man kann sich einbringen. Und glauben Sie es mir, der Mensch ist nicht umsonst der Mensch. Menschen reden miteinander. Und ich sage immer, es ist besser, miteinander zu reden, als übereinander zu reden und Vorurteile hinten anzustellen.
Und das gelingt meistens im Gespräch. Und deswegen gehen wir auch aus in die Fläche. Ich sage immer meinen Kollegen: Kollegen, wir müssen noch viel, viel mehr vor Ort sein, die Menschen vor Ort abholen, den Menschen vor Ort ein Gehör geben, ein Gesicht geben, sie mit ihren Ängsten und Nöten ernst nehmen, das im Programm widerspiegeln.
Denn wenn nicht wir, wer denn sonst, kann der Politik tief Fragen stellen, die die Bürgerinnen und Bürger auch in den tiefen Regionen bewegen? Und deswegen bin ich so optimistisch, dass wir auch hier weiterhin in eine gute demokratische Zukunft schauen können, auch in Sachsen-Anhalt.
Bei der Landtagswahl am 6. September in Sachsen-Anhalt geht es auch um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, vor allem des MDR. Und das darf man nicht unterschätzen.
Das ist ein Angriff auf die Demokratie, für die freie Medien einfach unabdingbar sind. Denn wenn der Staat einzelnen Medien den Saft abdreht, ist das ziemlich gefährlich für uns alle.
Wer noch mehr über die Drohungen der AfD gegen das von dir am Anfang angesprochene freie Radio Korax aus Halle erfahren will, der sollte unbedingt den aktuellen Dazwischen-Newsletter lesen.
Genau so ist es, denn darin gibt es ein Interview mit der Vereinsvorsitzenden von Radio Korax, Feline Lewek. Der Sender steht ja kurioserweise neben dem MDR und der Landesmedienanstalt als einzige Institution namentlich im Wahlprogramm der AfD.
Den Weg zum Newsletter verlinken wir euch natürlich in den Shownotes. Regelmäßige Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts wissen, dass wir neben dem großen Thema der Woche immer auch eine Heldin oder einen Helden des Alltags oder einen Lieblingsort vorstellen.
Nachdem Sven Schulze in der letzten Folge den Leuten bei der Freiwilligen Feuerwehr gedankt hat, ist es diesmal eine Sprachnachricht von Franzi aus Wittenberg.
Ich bin Franzi aus Wittenberg. Mein aktueller Lieblingsort in Sachsen-Anhalt ist der Bergwitzsee. Hier verbringen wir als Familie sehr gerne Zeit miteinander und genießen dann das klare Wasser und die vielen Badestellen, die es dort gibt.
Und letztens haben wir uns auch den Sonnenuntergang abends angeschaut. Hier kann man auch sehr gut Urlaub machen, wenn man länger bleiben möchte, und kann sich z. B. ein Ferienhaus mieten oder auch campen.
Apropos Sprachnachricht: Folgt doch gern auch unserem WhatsApp-Kanal, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Der ist ganz neu und wir werden auch dort immer mehr.
Und ihr könnt uns eben beispielsweise Sprachnachrichten schicken, wenn ihr denn wollt. Den direkten Link zum WhatsApp-Kanal findet ihr in den Shownotes und auf detektor.fm.
Ich persönlich freue mich ja immer besonders, wenn ihr uns beim dezentralen sozialen Netzwerk Mastodon folgt. Da findet ihr uns als dazwischen@social.detektor.fm.
Kommende Woche sind dann auch Marie und Katja wieder zurück. Und nachdem wir uns zuletzt so viel mit der AfD und der CDU beschäftigt haben, schauen wir einmal auf die kleinen Parteien, also Linke, SPD, Grüne und FDP.
Den Anfang machen die Grünen und die FDP, die ja beide um den Wiedereinzug in den Landtag kämpfen. Auch das wird sicher eine ganz spannende Episode.
Empfehlt dazwischen, egal ob als Podcast, Newsletter, WhatsApp-Kanal oder Mastodon-Account, doch gern einer Freundin oder einem Freund, denn das hilft uns hier als Team am meisten weiter.
Bei Fragen, Anmerkungen oder Kritik schreibt uns auch gerne eine Mail an dazwischen@detektor.fm, dazwischen@detektor.fm. Und ganz wichtig, weil es immer mal wieder vorkommt: detektor mit K, detektor.fm.
Und dann bleibt mir nur noch, dir Rabia, Danke zu sagen und euch da draußen eine gute Woche zu wünschen.
Das wünsche ich euch auch. Und auch dir danke, Christian, für die Einladung. Bis bald.
Dieser Podcast ist eine Kooperation von detektor.fm und dem Media Forward Fund. Podcast Hosts: Marie Landes und Katja Schmidt. Podcast Redaktion: Leonard Schubert. Cover Design: Claudia Dölling und Anja Krämer von Sisters of Design. Originalmusik: Florian Sievers. Audio Produktion: Benjamin Serdani, Stanley Baldorf und Tim Schmutzle. Projektleitung: Christian Bollert.