Klimaschutz ist ein Grundrecht
Es ist das erste Urteil seiner Art überhaupt: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt im Frühjahr das Klimaschutzgesetz von 2019 der vorherigen Bundesregierung in Teilen für verfassungswidrig. Es ist damit ein echter Meilenstein, denn das Gericht erklärt das 1,5-Grad-Ziel und das Erreichen der Klimaneutralität zu einem Grundgesetz. Somit kann Klimaschutz jetzt vor einem Gericht eingeklagt werden. Die damalige Regierung unter Angela Merkel bessert im Schnelldurchlauf nach. Seit Ende August ist das neue Gesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz will man in Deutschland früher klimaneutral werden und deutlich schneller Emissionen einsparen.
Mehr Bewusstsein für Klimawandel
Wie dringlich das Klima-Thema ist, zeigte eine missglückte Aktion von Greenpeace in diesem Sommer. Aber auch extreme Ereignisse wie die Flutkatastrophe im Westen Deutschlands können Menschen zum Umdenken bringen, so der Umweltpsychologe Eike von Lindern.
Auch im Wahlkampf spielte das Klima-Thema eine wichtige Rolle. In zwei Folgen haben wir uns angeschaut, welche Pläne die demokratischen Parteien hier haben. Und auf globaler Ebene wurde bei der diesjährigen UN-Klimakonferenz in Glasgow ebenfalls über konkrete Maßnahmen und Pläne zur Eindämmung des Klimawandels diskutiert.
Bei „Mission Energiewende“ möchten wir im kommenden Jahr noch mehr auf gute Ideen und Lösungen schauen. Damit verfolgen wir das Konzept von „Constructive Journalism“ noch konsequenter.
In der letzten Folge von „Mission Energiewende“ in diesem Jahr blicken detektor.fm-Moderatorin Ina Lebedjew und detektor.fm-Redakteurin Sara-Marie Plekat noch einmal gemeinsam auf das Klimajahr 2021.