Sie sind eigentlich klein. Doch sie können das Land fast lahmlegen. Diesen Eindruck musste man 2015 bekommen, wenn man sich das Auftreten der einen oder anderen Gewerkschaft anschaut.
Die Lufthansa wird bestreikt
– Im September wurde der Streik der Lufthansa-Piloten gerichtlich verboten. Ihre Forderungen wurden als rechtswidrig eingestuft. Oft passiert so etwas nicht: der Arbeitskampf hat einen hohen Stellenwert in Deutschland. Wann darf eine Gewerkschaft streiken?
– Im November ging der Lufthansa-Streik am Flughafen in Frankfurt am Main geht in die nächste Runde. Verhandelt wurden Regelungen zur Betriebs- und Übergangsrente von 19.000 Flugbegleitern. Der Streik führte aber auch zu wirtschaftlichen Einbußen in zahlreichen Branchen. Welche Bereiche waren am meisten betroffen?
Die Bahn wird bestreikt
– Im Mai war es klar: auch im Personenverkehr der Deutschen Bahn wird wieder gestreikt. Knapp sechs Tage lang ließ die Lokführergewerkschaft GDL die Züge stehen – der längste Streik in der Geschichte der Deutschen Bahn AG. Gibt es einen Verantwortlichen für diesen extrem lang anhaltenden Konflikt?
– Neben der GDL gibt es ja noch eine andere Eisenbahner-Gewerkschaft: die EVG. Letztlich geht es bei beiden um eine Frage: wer holt mehr für seine Mitglieder raus?
– Ende Juli legte die Bahn Zahlen vor: sie hat in der ersten Häfte des Jahres weniger Gewinn gemacht, weniger Fahrgäste befördert und noch mehr Konkurrenz durch Fernbusse bekommen. Wie geht es für die Bahn weiter? Kann die angekündigte Serviceoffensive helfen?
Die Post wird bestreikt
– Die Züge rollten gerade wieder, da blieb die Post stehen: dort stritten sich Arbeitnehmer und Unternehmensführung über einen Tarifvertrag. Die Gewerkschaft ver.di warf dem Unternehmen vor, Beamte und Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen. Zu Recht? Das Bonner Arbeitsgericht sah darin kein Problem.
– Im Juni dann das nächste Level: bei der Post wird unbefristet gestreikt. Viele Briefe blieben liegen. Viele fragten sich da erstmals: wie kann ich eigentlich rechtssicher etwas zustellen, notfalls auch ohne Post? Wir fragten unseren Rechtsexperten.
Die Erzieher streiken
– Dritter im Bunde der Streikenden und ebenfalls im Sommer: die Erzieher. Seit 2013 haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf einen Kitaplatz. Wie abhängig Eltern wirklich von dem Betreuungsangebot sind, wurde ihnen im Mai schmerzlich bewusst.
– Nach den Erziehern folgten die Kinder und Eltern: sie gingen ebenfalls protestierend auf die Straße, waren sie doch die Leidtragenden der Streiks. Der andauernde Kita-Streik trieb bundesweit Menschen auf die Straße – und die Tarifparteien endlich auch an den Verhandlungstisch. Doch wie konnte es überhaupt soweit kommen?
Und außerdem
– Ende des Jahres erhielt das Kapitel „Arbeitskampf 2015“ noch ein neues Kapitel: Im hessischen Butzbach traten die Insassen einer Justizvollzugsanstalt in den Hungerstreik. Und vor dem Gefängnis wird demonstriert. Der Grund: der Zwang zur Häftlingsarbeit, weit unter dem Mindestlohn. Was wollen die Demonstranten und Protestierenden erreichen? Das fragten wir die Gefangenen-Gewerkschaft.
– Was das Jahr 2015 ganz ohne Zweifel gezeigt hat: Es ist ein hohes Gut der Demokratie, das Streikrecht. Im Mai hat der Bundestag das Tarifeinheitsgesetz verabschiedet. Es beschränkt die Rechte kleiner Arbeitnehmervertretungen. Doch was bedeutet das für die Solidarität der Gewerkschaften untereinander? Das fragen wir DGB-Chef Reiner Hoffmann.